Verbrauchertelegramm November/Dezember 2016

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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
Beilage zur Ausgabe Nr. 72/79



Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.


Projekt „Energie: Wir verschaffen Ihren Rechten Gehör“ erfreut sich regen Zulaufs
Schalter der VZS italienweit an zweiter Stelle bei Konsumentenkontakten


Auch 2016 erfreut sich der lokale Schalter des nationalen Projekts zum Thema Energie großer Beliebtheit. Bozen ist nach Rom der zweitgefragteste Schalter in ganz Italien. Das Projekt umfasst 26 Projektschalter, welche die Anfragen der Kunden des Gas- und Strommarkts betreuen.
Das Projekt wurde im September 2011 von 16 Verbrauchervereinigungen ins Leben gerufen, und wird von der Ausgleichskasse für den Energie- und Umweltsektor finanziert.
Ziel des Projekts ist die Beratung der EndverbraucherInnen von Energie- und Gasleistungen im Falle von Problemen, sowie in den Bereichen: Angebote, Energieboni, Probleme mit Anbietern, Energie- Sparen & Konsum.
Themen über welche oft Auskunft gegeben wurde sind: Vertragsabschluss ohne Zustimmung, Rücktritt von am Telefon abgeschlossenen Verträgen, Fragen zu Rechnungen, Lieferungsunterbrechungen & Preise.
Bei vielen vorgebrachten Fällen war ein schriftlicher Beschwerdeeingriff nötig; einige Fälle konnten im Zuge einer Schlichtung gelöst werden.
Der Schalter in Bozen ist von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und von Montag bis Donnerstag von 14 bis 17 geöffnet. Um Terminvormerkung wird gebeten.


Poste muss Schaden durch Fondo Obelisco ersetzen

Zehntausende italienische SparerInnen haben ihr mühsam Erspartes in den Fonds „Obelisco“ investiert, der von der Italienischen Post noch im Jahr 2005 platziert wurde. Gemäß den Ende 2015 verfügbaren Zahlen waren je ursprünglich investierte 20.000 Euro gerade noch mal 4.828 Euro übrig – ein Verlust von über 75%.
Nach Meinung der VZS könnte sich eine Verantworung von Poste bei der Platzierung dieses Finanzprodukts abzeichnen, da der Fonds trotz eines „mittel-hohen“ Risikos und einer langen Laufzeit (10 Jahre + 3 Jahre „Gnadenfrist“) auch an SparerInenn mit niedriger bzw. mittlerer-niedriger Risikoneigung sowie an Senioren verkauft wurde.
Auch scheint es, dass Poste bei der Platzierung nicht immer das Risikoprofil der KundInnen eingeholt hätte. In anderen Fällen wieder wäre der bestehende Interessenskonflikt nicht korrekt und normgemäß aufgezeigt worden.
Die VZS hat daher Prof. RA Massimo Cerniglia beauftragt, die einzelnen Fälle zu begutachten, um die Einreichung einer weitgefassten Klage zur Rückholung der investierten Gelder abwägen zu können.
Alle VerbraucherInnen, die in den vergangenen Jahren Quoten des Fonds Obelisco erworben haben, können mit der VZS Kontakt aufnehmen, um die Dokumentation des eigenen Falls begutachten zu lassen.


Energiesparen beim Heizen

In ganz Südtirol wird bereits fleißig geheizt. Durch die Umsetzung der Energiespartipps der Verbraucherzentrale Südtirol kann so mancher Euro eingespart werden.
Der Heizenergiebedarf eines Gebäudes hängt von vielen Faktoren ab - einer davon ist das eigene Benutzerverhalten. Je bewusster mit der kostbaren Heizenergie umgegangen wird, desto mehr kann eingespart werden.
Heizgewohnheiten umstellen: Nicht in allen Räumen muss es unbedingt gleich warm sein, im Schlafzimmer und Küche kann es 3-4 Grad kälter sein.
Energiesparendes Lüften: vielfach wird zu wenig oder zu viel gelüftet. Gut ist es einen Durchzug für 1–5 Minuten, mehrmals täglich, zu schaffen (Querlüftung).
Absenkung der Raumtemperaturen bei Abwesenheit und nachts: Nachts die Kälte aussperren: durch Schließung der Rollläden, Jalousien und Vorhänge.
Weitere Infos zum Thema Heizen und allgemeine Energiespartipps sind in den verschiedenen kostenlosen Infoblättern der VZS und im Internet enthalten.


Wer kein Fernsehgerät besitzt, sollte jetzt die Erklärung für 2017 machen!
TiVuoINFOrmare: Informationen zur Fernsehgebühr


Wer kein Fernsehgerät besitzt, und für das Jahr 2017 von der Fernsehsteuer befreit werden möchte, muss innerhalb 31. Jänner 2017 eine entsprechende Erklärung einreichen. Diese Erklärung kann bereits jetzt eingereicht werden.
Wird die Erklärung nämlich verspätet eingereicht, ist auf jeden Fall ein Teil der Steuer geschuldet: geht die Erklärung nämlich erst zwischen 1. Februar 2017 und 30 Juni 2017 ein, muss die Steuer für das erste Halbjahr 2017 entrichtet werden.
Die Vordrucke und Anweisungen finden Sie auf der Homepage der Agentur für Einnahmen (www.agenziaentrate.gov.it).
Weitere Informationen erhalten Sie im Rahmen des Projekts „TiVuoINFOrmare“, welches von ADICONSUM, ADOC und Verbraucherzentrale Südtirol mit der Unterstützung des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung ins Leben gerufen wurde. Infos gibt es in der VZS, unter: der E-Mailadresse: fernsehgebuehr@verbraucherzentrale.it oder unter Tel. 0471-975597.


Was ist Maltodextrin?

Maltodextrin ist auf den Zutatenlisten verschiedenster Lebensmittel zu finden, beispielsweise bei Wurst- und Backwaren oder Fertigsuppen. Worum handelt es sich dabei genau?
Maltodextrin ist ein Gemisch aus verschieden großen Zuckerbausteinen auf der Grundlage von Glukose (Traubenzucker). Es enthält sowohl Einfach- und Zweifachzucker, welche aus nur einem beziehungsweise zwei Glucosebausteinen bestehen, als auch Vielfachzucker. Meist wird Maltodextrin aus Maisstärke gewonnen. Es schmeckt neutral und nur wenig süß, ist leicht verdaulich und meist gut verträglich.
Aufgrund dieser Eigenschaften ist Maltodextrin häufig Bestandteil von Sportnahrung und -Getränken. In der Lebensmittelindustrie wird es als Füll- und Verdickungsmittel verwendet. In Süßungsmitteln, beispielsweise solchen mit Steviolglykosiden, erhöht es deren Volumen. Weitere Einsatzmöglichkeiten sind in der künstlichen Ernährung – für Sondennahrung – sowie als Fettaustauschstoff in fettreduzierten Produkten.


Dringende Anfrage an den Datenschutzbeauftragten
VZS: Auch in Italien Dringlichkeitsverfügung gegen Datentransfer von WhatsApp zu Facebook


Die VZS fordert hiermit vom Datenschutzbeauftragten auf der Basis einer ähnlichen Verfügung in Deutschland eine dringende Verfügung zu erlassen, die es Facebook bei Androhung von saftigen Strafen ab sofort untersagt, Daten von italienischen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Facebook wird ferner aufgegeben, bereits durch WhatsApp an das Unternehmen übermittelte Daten zu löschen.
Dadurch, dass Facebook und WhatsApp die Daten der Nutzer jetzt doch miteinander ausgetauscht haben, besteht nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern dies stellt auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht dar.
Facebook hat weder eine wirksame Einwilligung von den Nutzern von WhatsApp eingeholt, noch ist eine gesetzliche Grundlage für den Datenempfang vorhanden.
Es muss eine Entscheidung der WhatsApp-Nutzer sein, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen. Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen.


Stromrechnung jetzt 10 Jahre lang aufbewahren
VZS gibt Tipps zu Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Verbraucheralltag


Mit der Zahlung der Stromrechnung von Juli 2016 ist die empfohlene „Lebensdauer“ der Stromrechnungen von 5 auf 10 Jahre verdoppelt worden. Denn mit der Anlastung der Fernsehgebühr auf der Stromrechnung gilt für diese die Aufbewahrungsfrist wie sie laut Zivilgesetzbuch für Abgaben vorgesehen ist: 10 Jahre.
Steuerunterlagen, Verträge, Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge – welche Aufbewahrungsfristen gibt es und was bedeutet Verjährung, das fragen sich viele Verbraucher, wenn die Papierstapel im hauseigenen Büro zu hoch werden. Das Problem besteht darin, dass es ohne die Originalunterlagen zum Beispiel nicht möglich ist bei eventuellen erneuten Zahlungsaufforderungen den Beweis der bereits getätigten Zahlung anzutreten. Daher sollten in der Regel die Papierversion (diese ist zu bevorzugen) oder eventuell die digitale Kopie aufbewahrt werden. Die Verjährungsfrist kann nach Art der jeweiligen Forderung variieren, die allgemeine Verjährung beträgt laut Zivilgesetzbuch zehn Jahre. Verjährung bedeutet, dass ein bestehender Rechtsanspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann.
Weitere Aufbewahrungsfristen und Tipps finden Sie detailliert auf unserer Webseite.


Schöne Bescherung - Ideen für ein umweltverträgliches Weihnachtsfest

Was rund um den Weihnachtsbaum glänzt und glitzert, ist für Umwelt und Gesundheit oftmals problematisch. Folgende Materialien sollten deshalb nicht verwendet werden: Lametta, Schnee- und Farbsprays, Aluminiumfolie, Weihnachtsschmuck aus Kunststoff, Feen- und Engelshaar, Wunderkerzen & Öllampen.
Es empfiehlt sich, umweltfreundlichen Weihnachtsschmuck zu verwenden, wie z.B.: Strohsterne, Tannenzapfen, Nüsse, kleine Äpfel usw. als Baum- und Tischschmuck, sauerstoffgebleichte Watte für einen "winterlichen" Weihnachtsbaum, Bienenwachs, Papier und Pappe, Holz und Holzplatten, Salzteig.
Ein guter Tipp ist auch, auf das Geschenkpapier zu verzichten, oder Umweltschutz-Geschenkpapier, Halstücher, Schals, Küchentücher, Stoffservietten, Stoffbeutel und vieles andere mehr zu verwenden.
Andere Geschenkideen könnten z.B sein: Zugtickets, Gutscheine fürs Kino, Theaterkarten, Konzertkarten, Füllfederhalter, Solar-Uhren, Brief- und Schreibpapier, "Welt Läden"- Produkte, Spenden für Flüchtlinge & Notleidende.


Wie lange gilt eigentlich ein Gutschein?

Wenn der Gutschein ein bestimmtes Fälligkeitsdatum anzeigt, wurde dieses beidseitig vereinbart und ist somit gültig. Wobei manche Juristen auch der Meinung sind, dass Gutscheine dem Bargeld gleichgestellt sind, und überhaupt nicht verfallen können. 
Problematisch an der Sache ist jedoch die Rechtsdurchsetzung, denn wenn der Händler die Gültigkeit nicht anerkennt, müsste man die Sache vor den Richter bringen und dies zahlt sich kaum aus.
Am besten immer bei der Ausstellung des Gutscheines alles so genau wie möglich schriftlich festlegen: wer darf was in welchem Geschäft für wie lange Zeit mit diesem Gutschein kaufen? Je genauer die Informationen sind, um so weniger Probleme ergeben sich später.
Und: lassen Sie sich Gutscheine ausstellen, die auch in die Geldtasche passen, sonst läuft die Gefahr, in irgendeiner Schublade vergessen zu werden.

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