Tipps rund ums Gas

Um Unfällen vorzubeugen, möchten wir hiermit die Verbraucher über einzelne Sachverhalte informieren. Die den Tipps zugrundeliegenden Vorschriften beziehen sich auf Anlagen in der Größe der Privathaushalte, für Anlagen über 35 kW gelten andere Normen.

Sicherheit bei Gasanlagen (Erd- oder Flüssiggas)

3 Grundregeln + 1 Sonderratschlag:

  1. Laut Gesetz Nr. 46/1990 dürfen Ihre Gasanlagen nur von Handwerkern oder Betrieben erstellt, gewartet oder repariert werden, die dazu ausdrücklich befähigt sind.
  2. Die o. e. Handwerker oder Betriebe sind verpflichtet, Ihnen für die geleisteten Dienste (Erstellung, Wartung, Reparatur) eine schriftliche „Konformitätserklärung“ auszustellen, was Ihnen bereits eine gewisse Sicherheitsgarantie bietet.
  3. Wenn Sie ein neues gasbetriebenes Gerät oder eine Zusatz dazu kaufen, vergewissern Sie sich, dass es das IMQ-Zeichen besitzt (Istituto Italiano del Marchio di Qualità) bzw. der italienischen UNI-CIG-Norm und/oder der EG-Norm entspricht.
  4. Fordern Sie bei allen Leistungen der Handwerker einen detaillierten Kostenvoranschlag, überschlafen Sie ihn erst mal, vergleichen Sie, schlagen Sie gegebenenfalls Änderungen vor und unterschreiben Sie erst dann den vereinbarten Text.

Sicherheits-Tipps

Rauch raus – Luft rein!

Was bei der Verbrennung von Gas entsteht, nennt sich Rauchgas: bei richtig funktionierender Anlage ist das Kohlendioxyd und Wasserdampf, bei schlechter Sauerstoffzufuhr entsteht zusätzlich sehr giftiges, geruchloses und unsichtbares Kohlenmonoxyd. Mittels der sachgerecht erstellten Anlage muss der entstehende Rauch nach außen und gleichzeitig frische Luft nach innen geführt werden.

Der Rauch wird meist über den First, kann aber auch direkt von der Außenwand (über eine T-Entlüftung) ab-geleitet werden, sofern das die örtlichen Baubestimmungen erlauben. Wird der Rauch über einen Kamin abgeführt, muss dieser regelmäßig gewartet werden, vor allem nach längerer Betriebspause extra kontrolliert werden. Beim Abbrand entsteht außerdem Kondens, der an der Innenseite des Rauchfangs herunterrinnt, sich unter Umständen mit vorhandenen Stoffen vermischt und am Boden sammelt. Diesen Rückstand lassen Sie bitte ökologisch entsorgen, schütten Sie ihn nicht einfach in den Abguss.

Gasheizung/Gasbrenner im Bad oder im Schlafzimmer?

Sind im Schlafzimmer oder in Räumen unter 12 m³ verboten, im Bad nur zu bestimmten Bedingungen zugelassen, es ist aber prinzipiell davon abzuraten. Im unausweichlichen Extremfall darf im Bad oder im Schlafraum eine Anlage mit dichtem Verbrennungskreislauf (mit zwei parallelen, konzentrischen Rohren für Luftzufuhr bzw. Rauchabfuhr) installiert werden.

Kontinuierlicher Luftwechsel – gute Verbrennung

Dazu bedarf es einer eigenen Belüftungsöffnung direkt zur Außenluft und eine Öffnung, welche nach Größe der Anlage zu bemessen ist, mindestens aber 100 cm² groß sein muss. Sollte der Küchenherd nicht über einen automatischen Schließmechanismus bei fehlender Flamme verfügen, muss die Lüftungsöffnung 200 cm² groß sein. Ein Ventilator im Fenster oder ein Dunstabzug über dem Herd entziehen dem Gas die für die einwandfreie Verbrennung nötige Luft, welche daher durch größere Zuluftöffnungen vermehrt angesaugt werden muss. Entlüfter über dem Gasherd müssen direkt ins Freie münden, dürfen nicht in einen Rauchfang geführt werden.

Der Gummischlauch

ist zugelassen in der Länge zwischen 40 cm und 150 cm, als Verbindung zwischen Anschlußstelle und Herd, und zwar nur im Falle von freistehenden Herden, nicht aber bei Einbauherden (dort sind Kupferrohre oder eigene biegsame Stahlrohre vorgeschrieben) und bei Öfen. Normgerecht muss er alle 40 cm Namen und Zeichen des Herstellers aufgedruckt haben nebst Verfallsjahr für den Gebrauch, angewandte Norm und Innendurchmesser. Kontrollieren Sie ihn regelmäßig auf undichte Stellen, Risse, dass er nicht belastet ist und nicht heißwerdende Teile des Herdes berührt. Ersetzen Sie ihn bei ersten Anzeichen von Verschleiß und jedenfalls noch vor Ablauf der angegebenen Verfallsfrist.

Der Absperrhahn

Sperren Sie das Gas ab, falls Sie keines brauchen, v. a. aber wenn Sie für längere Zeit abwesend sind.

Die Brenndüse – sauber und richtig eingestellt

Eine verschmutzte Düse verbraucht mehr Gas und kann Ursache für Gefahren sein. Flackert die Brennflamme, ist sie gelb statt blau und/oder schwärzt sie die Pfannen, ist die Verbrennung schlecht eingestellt und können sich toxische Gase bilden.

Es riecht nach Gas?

Fällt Ihnen was auf, riechen Sie Gas, so zünden Sie keine Streichhölzer an oder betätigen Sie keine elektrischen Schalter, sondern
  • öffnen Sie sofort alle Türen und Fenster
  • stellen Sie alle Brenndüsenregler auf Null
Sollte der Gasgeruch weiter bestehen
  • drehen Sie das Hauptventil zu (am Zähler oder an der Flasche)
  • rufen Sie den Störungsdienst (nicht von Telefon im verseuchten Raum) an.

Machen Sie kein Feuer oder betätigen Sie keine Elektroschalter, Klingeln oder andere Geräte, welche elektrische Funken abgeben könnten, um den Ort zu suchen, an welchem Gas austritt. Öffnen Sie den Absperrhahn erst wieder, wenn die Ursachen für den Gasaustritt behoben sind.

Bedenken Sie bei Flaschengas, dass es schwerer als Luft ist und sich am Boden ansammelt, so dass Sie es unter Umständen mit einem Besen nach außen treiben müssen.
Auch wenn Sie Gas von der Nachbarwohnung her, im Hof/Stiegenhaus oder auch auf der Straße riechen, verständigen Sie bitte sofort den Störungsdienst. Sie rufen besser öfters zuviel an, als einmal zu wenig.


Rufnummern Störungsdienst
Seab Bozen: 0471 541742
Grüne Nummer: 800 550 522
Ihr Gaslieferant: ______________




Kochtöpfe mit siedendem Inhalt

Kocht was in Ihrer Pfanne, vor allem wenn der Deckel drauf ist, müssen Sie sie beaufsichtigen – es sei denn, Sie haben eine eigene Sicherung (Flamme aus – Gas zu) dafür: die überlaufende Flüssigkeit könnte die Flamme löschen, das weiterhin ausströmende Gas den Raum ausfüllen und Explosionsgefahr heraufbeschwören.

Gasflaschen

  • dürfen nicht in Räumen stehen unterhalb des Straßenniveaus und müssen vor Sonneneinstrahlung und Wärme geschützt werden;
  • in einem Raum von weniger als 20 m³ Inhalt darf höchstens eine Flasche zu 15 kg installiert sein, in einem Raum zwischen 20 m³ und 50 m³ dürfen maximal 2 Flaschen mit insgesamt 30 kg installiert werden und in Räumen über 50 m3 max. 2 Flaschen zu insgesamt 40 kg.
  • unbenutzte, halbleere oder scheinbar leere Flaschen dürfen weder in der Wohnung, noch in Garagen, noch in Abstellräumen abgestellt werden.

Gasheizung – Vorschriften

Jede autonome Heizanlage bedarf der regelmäßigen Überprüfung auf Wirkungsgrad und Zusammensetzung der Rauchgase, und zwar gilt bei
  • Anlagen zwischen 15 und 35 kW: zweijährige Überprüfung durch den Bezirkskaminkehrer auf eigene Spesen (laut Interpretation der Landesverwaltung ist für die Kleinanlagen kein Abschluss eines Wartungsvertrages Pflicht).
  • Anlagen von 35 – 350 kW müssen einmal pro Jahr und durch den Bezirkskaminkehrer auf eigene Spesen überprüft werden. Anlagen über 350 kW 2 X pro Jahr. Weiteres muss ein sogenanntes „Wartungsbuch“ geführt werden, welches die jährliche Wartung festhält.


Vom Ministerium für wirtschaftliche Aktivitäten (MAP) mitfinanziertes Projekt
Infoblatt WA11 - Stand: 08/2006