DER KAUFVORVERTRAGIn einigen Buch- und Papierhandlungen werden Vorvertragsvordrucke zum Verkauf angeboten, die von den Parteien ausgefüllt und unterzeichnet werden können. Diese Vordrucke sollten mit Vorsicht verwendet werden. Es ist anzuraten den Kaufvorvertrag von einem Experten überprüfen zu lassen, folgende Empfehlungen sollten beachtet werden:
Reugeld oder Bestätigungsanzahlung?Der Unterschied zwischen beiden Anzahlungsarten ist erheblich. Das Reugeld im Sinne des Art. 1386 ZGB erleichtert die Auflösung des Verkaufsversprechens: entweder hat der Verkäufer das Doppelte der entgegengenommenen Summe zurückzuerstatten oder der Käufer verliert die als Anzahlung geleistete Summe. Anders ist es, wenn man eine Bestätigungsanzahlung im Sinne des Art. 1385 ZGB vereinbart, die eine Lösung des Verkaufsversprechens erschwert. Auch mit einer minimalen geleisteten Bestätigungsanzahlung kann eine Partei die andere zum Abschluss zwingen.Überschreibung - Eintragung des Vorvertrages ins GrundbuchMit dem Haushaltsgesetz des Jahres 1996 wurde auch die grundbücherliche Eintragung des Verkaufsvorvertrages ermöglicht (siehe Merkblatt “Notar”). Um den Vorvertrag einzutragen ist es notwendig, dass neben der notariellen Beglaubigung, alle notwendigen Klauseln und Erklärungen laut Gesetz enthalten sind. Einfach gesagt, sollte der Vorvertrag dem endgültigen Kaufvertrag möglichst nahe kommen.Vorvertrag und LandesförderungFür Personen, die eine Landesförderung beantragen wollen, ist der Vorvertrag sehr wichtig, weil mit dem registrierten Vorvertrag der Antrag für das Landesdarlehen oder den Landesbeitrag beantragt werden kann. Die Registrierung kostet € 168,00 zuzüglich die im Verhältnis vorgesehene Steuer von 0,50% für die Bestätigungsanzahlung (3% bei Reugeld) und von 3% auf die Anzahlung. Die verhältnismäßige Steuer (0,50% und 3%) auf Anzahlungen und Vorschüsse kann von der Hauptsteuer bei der Registrierung des endgültigen Vertrages in Abzug gebracht werden.Muster eines Kaufvorvertrages (zwischen Privatpersonen) Muster eines Kaufvorvertrages (Baufirma) Infoblatt: WA19 Stand: 01/10 |
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