Die Privaturkunde mit notariell beglaubigter Unterschrift durch einen österreichischen NotarLaut Entscheidung des Oberlandesgerichtes Trient, Außenstelle Bozen, vom 26.05.2004 ist es wieder möglich, in den Provinzen mit Grundbuchsystem (z.B. in Südtirol, Trentino, Belluno und Teilen von Friaul-Julisch-Venetien) Privaturkunden wie z.B. Kauf-, Teilungs-, Tausch- und Dienstbarkeitsbestellungsverträge von Liegenschaften und hypothekarische Darlehensverträge durch einen österreichischen Notar beglaubigen zu lassen. Für die Beglaubigung der Unterschrift des Kaufvertrages berechnet der österreichische Notar ca. € 30 - 170 je Unterschrift (hängt vom Wert der Liegenschaft ab).Beglaubigungskosten der österreichischen Notare Für die Beglaubigung der hypothekarischen Darlehensverträge hingegen berechnet der österreichische Notar ca. 90 € (hängt vom Wert der Hypothek ab). Es wird nur die Unterschrift des Schuldners beglaubigt (sofern die Bank bereits die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters beim Notar hinterlegt hat). Dadurch kann sich der Käufer größtenteils die teuren Kosten des italienischen Notars ersparen (siehe z.B. Berechnung der Notarskosten - Notariatskammer Como e Lecco). Zum Vergleich auch eine kurze Tarifübersicht der Notariatskammer Bozen (zur Zeit nur in italienischer Sprache verfügbar). Die Tabelle mit der genauen Kostenübersicht kann hier eingesehen werden. Darin werden die Notarkosten für Immobilienübertragungen (z.B. Kaufvertrag, Tauschvertrag, ...) zwischen Privatpersonen bei Erstwohnungen aufgelistet. Der Rabatt von 30% hängt von beiden Bedingungen ab; sollte auch nur eine davon nicht gegeben sein, muss der Tarif auf 100% aufgerechnet werden (= Spalte 14 / 70 X 100). Die Gesamtkosten finden sich in Spalte 14 und steigen mit dem im Vertrag angegebenen Wert der Immobilie (erste Spalte). Es wird aber dringendst angeraten, die Privaturkunde (den endgültigen Vertrag) vorab von einem Vertrauensjuristen abfassen zu lassen, da der Inhalt des Vertrages nämlich genauestens überprüft werden muss.(Achtung: freiberufliche Rechtsanwälte können für die Vertragsabfassung laut Tarifordnung ein Honorar von bis zu 3% des im Vertrag angeführten Wertes verlangen, den Käufern wird deshalb angeraten schriftliche Kostenvoranschläge einzuholen.) Die Verbraucherzentrale bietet ebenfalls die Dienstleistung der Vertragsabfassung an. Der österreichische Notar beglaubigt nämlich nur die Unterschrift und nimmt keine inhaltliche Prüfung der Kaufurkunde vor. Nachfolgend eine Liste der notwendigen Unterlagen sowie eine Kurzbeschreibung des Ablaufs bei einer Beglaubigung in Österreich. Für nähere Informationen wenden sie sich bitte an die Bauberatung der VZS, Tel. 0471-303863, Fax 0471-980239, E-Mail: info@verbraucherzentrale.it). |
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