Förderungen im Baubereich

Die verschiedenen Förderungen im Baubereich lassen sich in folgende Kategorien unterteilen:

  • Landesförderungen für energiesparende Maßnahmen
  • Landesförderungen für den Bau, Sanierung oder Kauf von Erstwohnungen (Wohnbauförderung)
  • Steuerliche Begünstigungen vom Staat für die Gebäudesanierung (36% bzw. 55% Steuerreduzierung)

Landesförderung für energiesparende Maßnahmen

bis zu 30% Beitrag auf die Ausgaben ohne MwSt. erhält man für:
  • Wärmedämmung von Dächern, obersten Geschossdecken und nicht begehbaren Terrassen an bestehenden Gebäuden (Baukonzession vor 12.01.2005 + Klimahaus C)
  • Wärmedämmung von Außenmauern, untersten Geschossdecken, Lauben und begehbaren Terrassen an bestehenden Gebäuden (Baukonzession vor 12.01.2005 + Klimahaus C)
  • Austausch der Fenster und Fenstertüren von Gebäuden unter Ensembleschutz (Schutzmaßnahme Abbruchverbot)
  • Einbau von thermischen Solaranlagen für die Warmwasserbereitung und / oder Schwimmbaderwärmung
  • Einbau von thermischen Solaranlagen für die Heizungsunterstützung und / oder Kühlung (Klimahaus A)
  • Einbau von automatisch beschickten Heizanlagen für feste Brennstoffe, wie Hackschnitzel und Pellets (Klimahaus C bzw. A)
  • Einbau von Stückholzvergaserkesseln
    Einbau von geothermischen Wärmepumpen (Klimahaus C bzw. A)
  • Wärmerückgewinnung aus Anlagen zur Kühlung von Produkten
  • Untersuchungen über die Ausführbarkeit aus technischer und wirtschaftlicher Sicht (gilt auch für Kosten für die Gebäudezertifizierung; max. 10% des anerkannten Gesamtbetrages der Maßnahme ohne MwSt.)
  • Fernheizwerke

bis zu 80% Beitrag auf die Ausgaben ohne MwSt. erhält man für:
  • Einbau von Photovoltaikanlagen
  • Einbau von Windkraftwerken

Zuschüsse werden nur vergeben, wenn keine nationalen Fördertarife beansprucht werden und keine Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Stromnetz besteht.
Ausnahme: PV-Anlagen, die durch EU-Programme finanziert werden.

Bemerkung: Im Einzugsgebiet von Fernheizwerken werden keine Beiträge für Anlagen zur Wärmeerzeugung und Solaranlagen gewährt.

Zuständiges Landesamt:
Amt für Energieeinsparung, Mendelstraße 33, 39100 Bozen Tel.: 0471-414720

Weitere Infos unter, sowie Gesuchsformulare und Datenblätter finden Sie unter:
www.provinz.bz.it/wasser-energie/foerderungen/foerderungen.asp

Wichtiger Hinweis: Die Häufung von Beiträgen zu Lasten des Landeshaushaltes ist nicht zulässig.



Landesförderungen für den Bau, Sanierung oder Kauf von Erstwohnungen (Wohnbauförderung)

Um in den Genuss der Wohnbauförderung zu kommen, müssen verschiedene Kriterien wie Ansässigkeit in der Provinz, Alter, Arbeitsnachweis, Lebensminimum, kein Besitz, usw. erfüllt werden. Die Höhe und Art der Förderung (zinsloses Darlehen oder fixer Betrag) werden in Form eines Punktesystems aufgeschlüsselt. Für die Punkteermittlung sind folgende Kriterien ausschlaggebend: wirtschaftliche Verhältnisse der Familie, Anzahl der Familienmitglieder, Dauer der Ansässigkeit, Zwangsräumung, Widerruf der Dienstwohnung, bewohnen einer unbewohnbaren bzw. überfüllten Wohnung, Gründung einer neuen Familie, der/die Gesuchssteller/in oder ein unterhaltsberechtigtes Familienmitglied ist ein/e Versehrte/r, Arbeits- oder Zivilinvalide.

Der Landesbeitrag wird um 5% erhöht, sofern der gesetzlich vorgegebene Mindeststandard (Wärmeschutzklasse C = 70 kWh/m²a), um 25% unterschritten wird.

Zuständiges Landesamt:
Amt für Wohnbauförderung, Kanonikus-Michael-Gamper 1, 39100 Bozen, Tel.: 0471-418740

Weitere Informationen unter:
www.provinz.bz.it

Steuerliche Begünstigungen vom Staat für die Ge-bäudesanierung (36% bzw. 55% Steuerreduzierung)

Für außerordentliche Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten von Wohnungen und Wohngebäuden können 36% der Ausgaben von der Einkommenssteuer (IRPEF) abgezogen werden (auf 10 Jahre aufgeteilt). Die Steuerbegünstigungen bietet der Staat noch bis Ende 2012.

Gefördert werden außerordentliche Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die der Erneuerung und Verbesserung des Gebäudes dienen, wie Austausch der Fenster, Einbau einer Heizanlage, Errichtung von Umzäunungen usw.), Restaurierungs- und Sanierungsarbeiten (gilt vor allem für Gebäude mit einem besonderen architektonischen oder historischen Wert), bauliche Umgestaltung und andere förderungswürdige Bauarbeiten (wie z.B. Arbeiten zur Energieeinsparung, zur Anpassung an diverse Sicherheitsbestimmungen, …) und dergleichen. Bei Kondominien werden auch ordentliche Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die zur Erhaltung des Gebäudes bzw. der technischen Anlagen dienen) gefördert.

Seit 2008 wird nun auch wieder der Ankauf von bereits sanierten Wohngebäuden mit 36% Steuerbegünstigung bezuschusst.

Gesuchsformulare in digitaler Form unter: www.agenziaentrate.it

Weitere Infos unter:
www.agenziaentrate.it/ilwwcm/connect/Nsi/Documentazione/Guide+Fiscali/ (ristrutturazioni edilizie: le agevolazioni fiscali – Maggio 2008)



Für folgende Maßnahmen können sogar 55% von der Einkommenssteuer (IRPEF) abgezogen werden:

  • für Sanierungsarbeiten zur energietechnischen Optimierung von bestehenden Gebäuden, sofern der gesetzlich vorgeschriebene Primärenergiebedarf für Heizzwecke (Legislativdekret vom 11.03.2008) eingehalten werden kann. Der Höchstbetrag des Abzugs beläuft sich auf 100.000 € und muss zu gleichen Teilen auf 5 Jahre augeteilt werden. Weiters müssen die Ausgaben belegbar sein und innerhalb 31.12.2010 getätigt werden.

  • für Ausgaben an bestehenden Gebäuden, Teilen davon oder Immobilieneiheiten sofern diese die vorgegeben Wärmedämmwerte (U-Werte) einhalten. Begünstigt werden Ausgaben für feste vertikale (Mauern), und horizontale (Dächer, Decken und Böden) Strukturen, sowie Fenster einschließlich Fensterstöcke. Der Höchstbetrag des Abzuges beläuft sich auf 60.000 € und muss zu gleichen Teilen auf 5 Jahre aufgeteilt werden. Die Ausgaben müssen belegbar sein und innerhalb 31.12.2010 getätigt werden.

Wärmedämmwerte (U-Werte)

   
Klimazone E Klimazone F
Feste vertikale Strukturen (Mauern) 0,27 W/m²K 0,26 W/m²K
Feste vertikale Strukturen (Dächer, Decken) 0,24 W/m²K 0,23 W/m²K
Feste horizontale Strukturen (Böden) 0,30 W/m²K 0,28 W/m²K
Fenster einschließlich Fensterstöcke 1,80 W/m²K 1,60 W/m²K

Werte gültig vom 01.01.2010 bis 31.12.2010

  • für den Austausch der alten Heizanlage und deren Ersetzung durch einen Brennwertkessel oder eine Geothermieanlage oder eine Wärmepumpe, sowie die diesbezügliche Anpassung des Verteilersystems. Der Höchstbetrag des Abzuges beläuft sich auf 30.000 € und muss zu gleichen Teilen auf 5 Jahre aufgeteilt werden. Die Ausgaben müssen belegbar sein und innerhalb 31.12.2010 getätigt werden.

  • für die Anschaffung von Sonnenkollektoren zur Bereitung von Warmwasser Der Höchstbetrag des Abzuges beläuft sich auf 60.000 € und muss zu gleichen Teilen auf 5 Jahre aufgeteilt werden. Die Ausgaben müssen belegbar sein und innerhalb 31.12.2010 getätigt werden.


Weitere Informationen, sowie Gesuchsmuster:

ENEA in Rom, Grüne Nummer: 800 985 280
Agentur der Einnahmen, Duca-d’Aosta-Straße 92, 39100 Bozen, Grüne Nummer: 848800444


Weitere Infos:

www.afb-efs.it
www.acs.enea.it/


Infoblatt: WA81 – Stand: 03/2010