Förderungen im BaubereichDie verschiedenen Förderungen im Baubereich lassen sich in folgende Kategorien unterteilen:
Landesförderung für energiesparende Maßnahmenbis zu 30% Beitrag auf die Ausgaben ohne MwSt. erhält man für:
bis zu 80% Beitrag auf die Ausgaben ohne MwSt. erhält man für:
Zuschüsse werden nur vergeben, wenn keine nationalen Fördertarife beansprucht werden und keine Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Stromnetz besteht. Ausnahme: PV-Anlagen, die durch EU-Programme finanziert werden. Bemerkung: Im Einzugsgebiet von Fernheizwerken werden keine Beiträge für Anlagen zur Wärmeerzeugung und Solaranlagen gewährt. Zuständiges Landesamt: Amt für Energieeinsparung, Mendelstraße 33, 39100 Bozen Tel.: 0471-414720 Weitere Infos unter, sowie Gesuchsformulare und Datenblätter finden Sie unter: www.provinz.bz.it/wasser-energie/foerderungen/foerderungen.asp Wichtiger Hinweis: Die Häufung von Beiträgen zu Lasten des Landeshaushaltes ist nicht zulässig. Landesförderungen für den Bau, Sanierung oder Kauf von Erstwohnungen (Wohnbauförderung)Um in den Genuss der Wohnbauförderung zu kommen, müssen verschiedene Kriterien wie Ansässigkeit in der Provinz, Alter, Arbeitsnachweis, Lebensminimum, kein Besitz, usw. erfüllt werden. Die Höhe und Art der Förderung (zinsloses Darlehen oder fixer Betrag) werden in Form eines Punktesystems aufgeschlüsselt. Für die Punkteermittlung sind folgende Kriterien ausschlaggebend: wirtschaftliche Verhältnisse der Familie, Anzahl der Familienmitglieder, Dauer der Ansässigkeit, Zwangsräumung, Widerruf der Dienstwohnung, bewohnen einer unbewohnbaren bzw. überfüllten Wohnung, Gründung einer neuen Familie, der/die Gesuchssteller/in oder ein unterhaltsberechtigtes Familienmitglied ist ein/e Versehrte/r, Arbeits- oder Zivilinvalide.Der Landesbeitrag wird um 5% erhöht, sofern der gesetzlich vorgegebene Mindeststandard (Wärmeschutzklasse C = 70 kWh/m²a), um 25% unterschritten wird. Zuständiges Landesamt: Amt für Wohnbauförderung, Kanonikus-Michael-Gamper 1, 39100 Bozen, Tel.: 0471-418740 Weitere Informationen unter: www.provinz.bz.it Steuerliche Begünstigungen vom Staat für die Ge-bäudesanierung (36% bzw. 55% Steuerreduzierung)Für außerordentliche Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten von Wohnungen und Wohngebäuden können 36% der Ausgaben von der Einkommenssteuer (IRPEF) abgezogen werden (auf 10 Jahre aufgeteilt). Die Steuerbegünstigungen bietet der Staat noch bis Ende 2012.Gefördert werden außerordentliche Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die der Erneuerung und Verbesserung des Gebäudes dienen, wie Austausch der Fenster, Einbau einer Heizanlage, Errichtung von Umzäunungen usw.), Restaurierungs- und Sanierungsarbeiten (gilt vor allem für Gebäude mit einem besonderen architektonischen oder historischen Wert), bauliche Umgestaltung und andere förderungswürdige Bauarbeiten (wie z.B. Arbeiten zur Energieeinsparung, zur Anpassung an diverse Sicherheitsbestimmungen, …) und dergleichen. Bei Kondominien werden auch ordentliche Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die zur Erhaltung des Gebäudes bzw. der technischen Anlagen dienen) gefördert. Seit 2008 wird nun auch wieder der Ankauf von bereits sanierten Wohngebäuden mit 36% Steuerbegünstigung bezuschusst. Gesuchsformulare in digitaler Form unter: www.agenziaentrate.it Weitere Infos unter: www.agenziaentrate.it/ilwwcm/connect/Nsi/Documentazione/Guide+Fiscali/ (ristrutturazioni edilizie: le agevolazioni fiscali – Maggio 2008) Für folgende Maßnahmen können sogar 55% von der Einkommenssteuer (IRPEF) abgezogen werden:
Werte gültig vom 01.01.2010 bis 31.12.2010
Weitere Informationen, sowie Gesuchsmuster: ENEA in Rom, Grüne Nummer: 800 985 280 Agentur der Einnahmen, Duca-d’Aosta-Straße 92, 39100 Bozen, Grüne Nummer: 848800444 Weitere Infos:www.afb-efs.itwww.acs.enea.it/ Infoblatt: WA81 – Stand: 03/2010 |
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