Energetische Sanierung

Durch die ständig steigenden Brennstoffpreise wird der thermischen Qualität (also dem Energieverbrauch) der Gebäude immer mehr Aufmerksamkeit gewidmet. Ausschlaggebend für die Qualität und den Zustand der Gebäude ist meistens deren Alter.

Möglichkeiten einer energetischen Sanierung sind z.B.:
  • Wärmedämmung des Daches
  • Wärmedämmung der Außenwand
  • Wärmedämmung der Kellerdecke
  • Austausch der Fenster
  • Austausch der Heizanlage

Über 80% der Wohngebäude in Südtirol wurden vor mehr als 20 Jahren errichtet. Bei einigen davon wurden nachträglich energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, wie z.B. Wärmedämmung einzelner Bauteile, Austausch der Fenster und Türen o.ä. Durch diese Maßnahmen wurden die Heizkosten gesenkt, die Wohnqualität verbessert und Mängel (wie z.B. Schimmelbefall, der meistens durch unzureichende Wärmedämmung auftritt) beseitigt.

Bei einem Großteil der Gebäude wurde an der thermischen Qualität jedoch nichts verändert; diese Gebäude sind meistens regelrechte Energieverschwender.

Welches ist der richtige Zeitpunkt für eine energetische Sanierung?

Die Tatsache, dass ein Gebäude sehr viel Energie (Heizenergie) benötigt, ist für die meisten Haus bzw. Wohnungsbesitzer noch kein Grund, um eine energetische Sanierung durchführen zu lassen.
Meistens wird eine solche Sanierung erst im Rahmen eines Besitzerwechsels in Angriff genommen, oder falls am Gebäude Schäden auftreten.

Eine grundlegende Sanierung des Gebäudes ist der geeignete Zeitpunkt, um auch energetische Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen.

Wie wirtschaftlich ist eine energetische Sanierung?

Um Aussagen über die Wirtschaftlichkeit einer energetischen Sanierung treffen zu können, ist es notwendig, die IstSituation des Gebäudes zu ermitteln.

  • Wie hoch sind die momentanen Heizkosten?
  • Wie angenehm ist es in den eigenen vier Wänden – „zieht“ es im Winter an den kalten Außenwänden?

Hat man diese Fragen geklärt, so muss zuerst entschieden werden, welche energetischen Verbesserungen vorrangig sind.

Wird bei der Sanierung des Gebäudes z.B. die Außenwand neu verputzt, so bietet sich im Zuge dieser Arbeiten die Anbringung einer Wärmedämmung an.

In Bezug auf eine allgemeine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die energetische Sanierung kann man sagen, dass die Kosten sinken, wenn die energetische Sanierung im Rahmen einer Generalsanierung durchgeführt wird.
So werden etwa bei der Außenwanddämmung nur die effektiven Materialkosten für die Wärmedämmung und die Arbeitsstunden für deren Anbringung berechnet.
Die Kosten müssen im Verhältnis zu den künftigen Energiekostenersparnissen betrachtet werden. Daraus ergibt sich die Wirtschaftlichkeit einer energetischen Sanierung.
Nicht zu vergessen ist, dass durch die energetische Sanierung eines Gebäudes die Behaglichkeit meist stark verbessert wird und diese Tatsache in Geld nicht aufzuwiegen ist.

Durch Wärmedämmung Baumängel beseitigen

Durch eine ausreichende Wärmedämmung z.B. der Außenwand können die damit zusammenhängenden Baumängel beseitigt werden.
Dazu gehört z.B. ein ungedämmter auskragender Betonbalkon, der eine Wärmebrücke darstellt und somit in vielen Fällen der Grund für eine innenseitige Schimmelbildung ist.

Förderungen für Energiesparmaßnahmen


Das Amt für Energieeinsparung gewährt Beiträge für folgende Maßnahmen:

  • Wärmedämmung von Dächern, obersten Geschoss-decken und nicht begehbaren Terrassen an bestehen-den Gebäuden (Baukonzession vor 12.01.2005 + Klimahaus C)
  • Wärmedämmung von Außenmauern, untersten Geschossdecken, Lauben und begehbaren Terrassen an bestehenden Gebäuden (Baukonzession vor 12.01.2005 + Klimahaus C)
  • Austausch der Fenster und Fenstertüren von Gebäuden unter Ensembleschutz (Schutzmaßnahme Abbruchverbot)
  • Einbau von thermischen Solaranlagen für die Warm-wasserbereitung und / oder Schwimmbaderwärmung
  • Einbau von thermischen Solaranlagen für die Hei-zungsunterstützung und / oder Kühlung (Klimahaus A)
  • Einbau von automatisch beschickten Heizanlagen für feste Brennstoffe, wie Hackschnitzel und Pellets (Klimahaus C bzw. A)
  • Einbau von Stückholzvergaserkesseln
  • Einbau von geothermischen Wärmepumpen (Klimahaus C bzw. A)
  • Wärmerückgewinnung aus Anlagen zur Kühlung von Produkten
  • Untersuchungen über die Ausführbarkeit aus techni-scher und wirtschaftlicher Sicht (gilt auch für Kosten für die Gebäudezertifizierung; max. 10% des anerkannten Gesamtbetrages der Maßnahme ohne MwSt.)
  • Fernheizwerke


Alternativ dazu sind spezielle Wärmedämmmaßnahmen an bestehenden Gebäuden, bis zum Jahre 2010 bzw. 2012, Steuerbegünstigungen von 55 bzw. 36% vorgesehen.
Weiter Details dazu im Infoblatt „Förderungen im Baubereich“.


Unser Tipp:

Wird ein Gebäude einer energetischen Sanierung unterzogen, so senkt sich damit auch die benötigte Leistung der Heizanlage. Da die alte Heizanlage also eine Überkapazität hat, ist meistens auch die Anschaffung einer neuen Heizanlage sinnvoll.

Weitere Infos:

www.verbraucherzentrale.it
www.grazer-ea.at/cms/energieeffiziente-gebaeude/ueberblick/content.html



Infoblatt: WA 53 -
Stand: 10/2011