Gebäudesanierung - Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen

Einsatzgebiet

Bei einer Gebäudesanierung müssen verschiedene Mindestkriterien hinsichtlich der Energieeffizienz eingehalten werden. In Abhängigkeit der geplanten Sanierungsmaßnahmen gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:

a) Die gesetzlichen Bestimmungen gelten in folgenden Fällen für das gesamte Gebäude:
1. Gesamtsanierung eines Gebäudes mit einer Nettofläche über 1.000 m²;
2. Außerordentliche Sanierung mit Abbruch und Wiederaufbau eines Gebäudes mit einer Nettofläche von über 1.000 m²;

b)Die gesetzlichen Bestimmungen gelten im Falle einer Erweiterung um über 20% nur für jenen Teil, welcher erweitert wurde;

c)Die gesetzlichen Bestimmungen gelten in folgenden Fällen in einem reduzierten Ausmaß:
1. Gesamt- oder Teilsanierung eines Gebäudes, Durchführung von außerordentlichen Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle und Gebäudeerweiterungen unter Ausschluss jener, welche bereits unter Punkt a) und b) vorgesehen sind;
2. Einbau einer neuen Heizanlage am bestehenden Gebäuden bzw. Sanierung der derselben;
3. Austausch des Heizkessels.

Ausnahmen
Gebäude unter Denkmalschutz
Wärmegedämmte Gebäude mit einer Nettofläche unter 50 m²

Kriterien

Gesamtsanierung und Erweiterung
Im Falle einer Gesamtsanierung des Gebäudes (siehe Punkt a) und einer Erweiterung um mehr als 20%, müssen die gesetzlich vorgegebenen Mindestwerte (Heizenergiekennzahl) eingehalten werden. Die Mindestwerte stehen in Abhängigkeit zur Klimazone und dem Oberflächen-Volumenverhältnis (kurz s/v) des jeweiligen Gebäudes.

Tabelle 1.1 Wohngebäude
Maximale Heizenergiekennzahl (kurz Epi) in kWh/m² und Jahr

S/V Klimazone E
2101 GG
Klimazone E
3000 GG
Klimazone F
über 3000 GG
<= 0,2 37 52 52
>= 0,9 100 133 133

Auch die jährliche Gesamtenergieeffizienz (rendimento globale medio stagionale) muss innerhalb eines gewissen Bereiches liegen.

Außerdem muss berücksichtigt werden, dass die Wärmedämmwerte (kurz U-Werte) der einzelnen Bauteile (siehe Tabelle 1.2) um 30% unterschritten werden müssen.

Wenn das Verhältnis zwischen den transparenten Oberflächen und der Nettofläche unter 0,18 liegt, können alternativ andere Parameter herangezogen werden.

Weitere Informationen sind in der Broschüre der ANIT (Associazione Nazionale per l'Isolamento Termico e acustico) unter “Correlazione dei requisiti di risparmio energetico e acustica” auf Seite 19 (punto A: alternativa) oder im Internet unter www.anit.it/termica.asp enthalten.

Äußerste Sorgfalt ist bei der Überprüfung der Überhitzungen durch interne und solare Gewinne geboten. Durch den Einbau von entsprechenden Vorrichtungen zur automatischen Regelung der Raumtemperaturen kann einer Überhitzung vorgebeugt werden.

Andere Fälle von Gebäudesanierungen
In allen anderen Fällen der Gebäudesanierung (teilweise oder zur Gänze) bzw. im Falle von außerordentlichen Sanierungsarbeiten der Gebäudehülle, müssen die nachstehenden maximalen Wärmedämmwerte eingehalten werden:

Tabelle 1.2
Maximale Wärmedämmwerte (U-Werte)
gültig vom 01.01.2008 - 31.12.2009


Bauteile Klimazone E Klimazone F
Feste vertikale Strukturen (Mauern) 0,37 W/m²K 0,35 W/m²K
Abdeckungen / Dächer 0,32 W/m²K 0,31 W/m²K
Böden zu nicht beheizten Bereichen oder Richtung Außenluft 0,38 W/m²K 0,36 W/m²K
Transparente Abdeckungen 2,40 W/m²K 2,20 W/m²K
Verglasungen 1,90 W/m²K 1,70 W/m²K

Gesamtsanierng, Abbruch und Wiederaufbau
Nur im Falle einer Gesamtsanierung der Gebäudehülle und bei einem Abbruch und Wiederaufbau mit außerordentlichen Instandhaltung mit einer Nettofläche von über 1.000 m² muss die Stromproduktion durch erneuerbaren Energien erfolgen. Für weitere Details siehe Legislativdekret 311, Art. 4.

Außerdem müssen entsprechenden Arbeiten vorgesehen werden, um den Anschluss an ein Fernheizwerk zu ermöglichen.

Weitere Informationen sind in der Broschüre der ANIT unter „Correlazione dei requisiti di risparmio energetico e acustica” auf Seite. 21 (punto L) oder im Internet unter www.anit.it/termica.asp zu finden.

Alle anderen Arten von Gebäudesanierungen
Für alle Gebäudesanierung, außer jene, welche davon ausgeschlossen sind, muss nachgewiesen werden, dass sämtliche opake Bauteile frei von Oberflächenkodens sind.

Die Kondens, welche sich innerhalb der Bauteile befindet, muss auf ein Minimum reduziert werden. Dies wird anhand der gültigen Norm (UNI EN 13788) ermittelt. Auch die sommerliche Kondensbildung ist zu berücksichtigen.

Weitere Informationen sind in der Broschüre der ANIT unter “Correlazione dei requisiti di risparmio energetico e acustica” auf Seite 20 (punto I) oder im Internet unter www.anit.it/termica.asp zu finden.

Neuinstallation der Heizanlage bzw. Sanierung derselben
Im Falle einer Neuinstallation der Heizanlage in einem bestehenden Gebäude oder im Falle einer Sanierung derselben, sieht das Gesetz eine automatische Regelung der Temperaturen vor, um eine Überhitzung zu vermeiden.

Neben der Warmwasserproduktion anhand von erneuerbaren Energieträgern, muss zudem die jährliche Gesamtenergieeffizienz (rendimento globale medio stagionale) ermittelt werden.

Dem technischen Bericht ist außerdem eine Energiediagnose des Gebäudes und der Heizanlage (Leitung größer gleich 100 kW) bei zulegen.

Weitere Informationen sind in der Broschüre der ANIT unter “Correlazione dei requisiti di risparmio energetico e acustica” auf Seite 20 (punti H, J, O, P) enthalten.

Austausch des Heizkessels
Im Falle des Austausches des Heizkessels sieht das Dekret die Verifizierung der jährlichen Gesamtenergieeffizienz (rendimento globale medio stagionale) vor.

Außerdem muss dem technischen Bericht eine Energiediagnose des Gebäudes und der Heizanlage (Leistung größer gleich 100 kW) beigelegt werden.

Zudem müssen alle gültigen Regelungen zum rationellen Energieeinsatz eingehalten werden.

Weitere Informationen sind in der Broschüre der ANIT unter “Correlazione dei requisiti di risparmio energetico e acustica” auf Seite 20 (punti O, P, Q) enthalten.



Weitere Informationen:
www.verbraucherzentrale.it
www.anit.it


Infoblatt WA133 - Stand 01/2009