"Kann ich den Zettel wegwerfen?"
Alles was schriftlich nachgewiesen werden kann, erleichtert die Beweislast. Aus diesem Grund ist es vorteilhaft, wichtige Papiere prinzipiell aufzubewahren. Darüber hinaus gibt es aber auch Dokumente, für die der Gesetzgeber eine Aufbewahrungsfrist ausdrücklich vorschreibt. Für andere wiederum werden gibt es eine empfohlene Aufbewahrungsfrist und wieder andere muß man Zeit seines Lebens gut verwahren
| Abonnement TV (Zahlungsbelege) |
10 Jahre |
| ärtzliche Dokumente |
Für immer |
| Autosteuer (Zahlungsbeleg) |
3 Jahre nach Fälligkeit, empfohlen mindestens 5 Jahre |
| Darlehen (Zahlungsbeleg für Ratenzahlungen) |
Für immer |
| Dokumente für die Steuererklärung |
Bis zum Ablauf des 4. Jahres nach Hinterlegung der Steuererklärung - empfohlen mindestens 6-7 Jahre |
| Kassebelege für Einkäufe |
26 Monate (gelten auch für Garantierechte) |
| Kaufverträge – Besitzscheine für Häuser |
für immer |
| Kontoauszüge |
Frist von 60 Tagen für die Feststellung von Fehlern auf Kontoauszüge |
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für Anfechtung von groben Fehlern 10 Jahre |
| Kondominiumspesen (Zahlungsbelege) |
5 Jahre |
| INPS-Beiträge |
für immer |
| Mietverträge |
für immer |
| Mieten (Zahlungsbelege) |
5 Jahre |
| Notarsakte |
für immer |
| Ratenzahlungen |
5 Jahre |
| Rechnungen aus der Gastronomie |
6 Monate |
| Rechnungsbelege für ICI-Zahlungen |
5 Jahre ab dem Zahlungsjahr |
| Rechnungen Gas, Strom, Müllabfuhr… |
5 Jahre vom Gesetz vorgeschrieben, 10 Jahre empfohlen |
| Rechnungen von Handwerkern |
mindestens 10 Jahre empfohlen |
| Rechnungen von Freiberuflern |
3 Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung |
| Trauungsakte, Scheidungsakte |
für immer |
| Telefonrechnungen für Festnetz |
5 Jahre vom Gesetz vorgeschrieben, 10 Jahre empfohlen |
| Telefonrechnungen für Mobiltelefon |
10 Jahre |
| Versicherungen (Zahlungsbelege) |
1 Jahr nach Fälligkeit |
| Verkehrsstrafmandate |
5 Jahre |
| Staatspapiere 1 |
Das Recht auf Rückzahlung des Kapitals erlischt nach 5 Jahren |
| Staatspapiere 2 |
Die Zinsen müssen innerhalb 5 jahren gutgeschrieben werden |
Generell wir empfohlen, Zahlungsbelege vorsichtshalber 2-3 Jahre länger aufzubewahren, da es bei der Auslegung gewisser Verjährungsfristen unterschiedliche Interpretationen gibt.
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