"Kann ich den Zettel wegwerfen?"

Alles was schriftlich nachgewiesen werden kann, erleichtert die Beweislast. Aus diesem Grund ist es vorteilhaft, wichtige Papiere prinzipiell aufzubewahren. Darüber hinaus gibt es aber auch Dokumente, für die der Gesetzgeber eine Aufbewahrungsfrist ausdrücklich vorschreibt. Für andere wiederum werden gibt es eine empfohlene Aufbewahrungsfrist und wieder andere muß man Zeit seines Lebens gut verwahren

Abonnement TV (Zahlungsbelege) 10 Jahre
ärtzliche Dokumente Für immer
Autosteuer (Zahlungsbeleg) 3 Jahre nach Fälligkeit, empfohlen mindestens 5 Jahre
Darlehen (Zahlungsbeleg für Ratenzahlungen) Für immer
Dokumente für die Steuererklärung Bis zum Ablauf des 4. Jahres nach Hinterlegung der Steuererklärung - empfohlen mindestens 6-7 Jahre
Kassebelege für Einkäufe 26 Monate (gelten auch für Garantierechte)
Kaufverträge – Besitzscheine für Häuser für immer
Kontoauszüge Frist von 60 Tagen für die Feststellung von Fehlern auf Kontoauszüge
für Anfechtung von groben Fehlern 10 Jahre
Kondominiumspesen (Zahlungsbelege) 5 Jahre
INPS-Beiträge für immer
Mietverträge für immer
Mieten (Zahlungsbelege) 5 Jahre
Notarsakte für immer
Ratenzahlungen 5 Jahre
Rechnungen aus der Gastronomie 6 Monate
Rechnungsbelege für ICI-Zahlungen 5 Jahre ab dem Zahlungsjahr
Rechnungen Gas, Strom, Müllabfuhr… 5 Jahre vom Gesetz vorgeschrieben, 10 Jahre empfohlen
Rechnungen von Handwerkern mindestens 10 Jahre empfohlen
Rechnungen von Freiberuflern 3 Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung
Trauungsakte, Scheidungsakte für immer
Telefonrechnungen für Festnetz 5 Jahre vom Gesetz vorgeschrieben, 10 Jahre empfohlen
Telefonrechnungen für Mobiltelefon 10 Jahre
Versicherungen (Zahlungsbelege) 1 Jahr nach Fälligkeit
Verkehrsstrafmandate 5 Jahre
Staatspapiere 1 Das Recht auf Rückzahlung des Kapitals erlischt nach 5 Jahren
Staatspapiere 2 Die Zinsen müssen innerhalb 5 jahren gutgeschrieben werden

Generell wir empfohlen, Zahlungsbelege vorsichtshalber 2-3 Jahre länger aufzubewahren, da es bei der Auslegung gewisser Verjährungsfristen unterschiedliche Interpretationen gibt.