Kinder in den sichersten Kindersitz!

Autounfälle zählen zu den häufigsten Todesursachen bei Kindern. Kinder, die nicht angeschnallt sind oder nicht in einem passenden Kindersitz mitfahren, befinden sich in akuter Lebensgefahr. Kinder bis zu 12 Jahren müssen daher auch laut Gesetz im Auto in Kindersitzen sitzen. Und diese Kindersitze wiederum müssen den Bestimmungen der Italienischen Straßenverkehrsordnung und jenen der Europäischen Union entsprechen.

Von null bis zwölf Jahren muss das Kind je nach Gewicht und Alter in einem eigenen Kindersitz oder Kissen sitzen, welches das europäische Siegel ECE R 44 trägt und somit zugelassen ist.
Beim Neukauf sollte ein Modell erstanden werden, welches der letzten Fassung der Verordnung entspricht, d.h. 44/03. Wer Ältere Modelle besitzt, muss darauf achten, dass diese die Kennzahlen ECE R44 oder EC R44/02 tragen. Nicht mehr benutzt werden dürfen hingegen Sitze oder Kissen ohne Zulassungssiegel. Für Kindersitze mit anderslautender Zulassung als 44/03 gilt ein generelles Verkaufsverbot.

Gemäß Italienischer Straßenverkehrsordnung müssen jene Passagiere, die kleiner als 150 cm sind, mit einem Rückhaltesystem am Autositz gesichert sein, das ihrer Statur und ihrem Gewicht angepasst ist. In diesem Sinn unterscheiden die europäischen Normen vier Gruppen von Sicherheitssitzen und -kissen, wobei für jede dieser Gruppen auch die geeignete Position im Wagen vorgesehen ist:

Gruppe 0: 0 – 10 kg / 0 bis 9 Monate. Der Kindersitz ist auf dem Rücksitz anzubringen und mit dem Sicherheitsgurt des Fahrzeuges zu sichern.

Gruppe 0+: - 13 kg. Dieser Typus von Kindersitzen bietet einen höheren Schutz am Kopf und an den Beinen gegenüber dem Typ 0.
Dieser Kindersitz kann auch auf den vorderen Beifahrersitz gegen die Fahrtrichtung montiert werden, falls das betreffende Fahrzeug nicht über einen Airbag am Beifahrersitz verfügt oder dieser ausgeschaltet werden kann, kann

Gruppe 1: 9 – 18 kg / 9 Monate bis 4 Jahre. Sie werden in Fahrtrichtung auf dem Rücksitz montiert und mit dem Sicherheitsgurt des Fahrzeugs befestigt (Dreipunktgurt).

Gruppe 2: 15 – 25 kg / bis 6 Jahre. Hierbei handelt es sich um homologierte Kissen mit Armlehnen, die auf den Rücksitzen in Fahrtrichtung angebracht und mit dem Sicherheitsgurt des Fahrzeugs gesichert werden müssen.

Gruppe 3: 22 – 36 kg / 6 bis 12 Jahre. Kissen ohne Armlehnen, die an den Rücksitzen anwendbar sind, um die Körpergröße des Kindes beim Sitzen zu erhöhen, damit es den Sicherheitsgurt anschnallen kann. Wenn kein Airbag vorhanden ist, können diese Kissen auch am vorderen Beifahrersitz - in Fahrtrichtung – angebracht werden.

Achtung: Auch der beste Kindersitz paßt nicht in jedes Auto. Es ist ratsam, den Kindersitz VOR dem Kauf im eigenen Auto auszuprobieren!

Es ist absolut verboten, Kinder ohne solche Sicherheitsvorrichtungen auf den Vordersitz zu setzen, auch nicht im Arm eines Erwachsenen.
Bei Nichtbeachtung sind Verwaltungsstrafen zwischen 68,25 und 275,10 € vorgesehen sowie der Abzug von 5 Führerscheinpunkten. Für die Übertretung wird der Fahrer zur Verantwortung gezogen, bzw. jene Person, der die Beaufsichtung des Kindes obliegt, wenn zum Zeitpunkt der Fahrt im Auto anwesend.

Generell bleibt zu sagen: Die maximale Sicherheit eines mitfahrenden Kindes hat Priorität. Unabhängig von gesetzlichen Vorschriften und möglichen Sanktionen sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, beim Kindersitz den letzten Stand der Technik zu wählen und für die optimale Positionierung im Fahrzeug zu sorgen.

Das Zulassungssiegel im Detail:

siegel

  • ECE R44/03: Bezugsnorm
  • „Universal“: Diese Aufschrift bezieht sich die Vereinbarkeit des Sitzes mit jedem Automobiltyp
  • -13 kg: Gewichtsklasse des Kindes, für welche die Vorrichtung konzipiert wurde
  • E2: Internationales Zulassungssiegel
    Die Zahl steht für das Land, welches die Zulassung ausgestellt hat:
    1 Deutschland
    2 Frankreich
    3 Italien
    4 Niederlande
    5 Schweden
    11 Großbritannien
  • 03.60.09: Zulassungsnummer. Beginnt sie mit „03“ wurde der Kindersitz auf der Grundlage der neuen Verordnung zugelassen.
Infoblatt RV 49
Stand: 05/08