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KFZ-Versicherungen - Am Telefon oder im Web?
Mit dem Inkrafttreten der europäischen Versicherungsrichtlinien im Jahre 1995 wurde der Versicherungsmarkt in Europa liberalisiert. Seither werden die Versicherungspreise und Versicherungsbedingungen nicht mehr von einem Verwaltungsorgan verfügt, sondern können von den Versicherungsgesellschaften festgelegt werden.
Für den KFZ-Bereich ist die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung geblieben. In den letzten Jahren hat die Liberalisierung bei der herkömmlichen Autohaftpflichtversicherung tendenziell beträchtliche Premienerhöhungen und Einschränkungen bei den Versicherungsbedingungen mit sich gebracht. Andererseits wird die Konkurrenz unter den Versicherungen mit einer Vielzahl von Angeboten und Diensten immer stärker.
Wer in dieser Situation nicht den Überblick verlieren möchte, sollte sich vor Fälligkeit der KFZ-Haftpflichtversicherung auch das eine oder andere Angebot von einem Direktversicherer oder anderen Anbieter ins Haus kommen lassen.
Auf dem Markt der Direktversicherer sind derzeit vorwiegend folgende Versicherer aktiv:
Genertel - Gruppe Generali
Tel. 800-202020
www.genertel.it
Genialloyd - Gruppe Allianz
Tel. 02-28052854
www.genialloyd.it
Zuritel - Gruppe Zurich Insurance
Tel. 848-588511
www.zurich-connect.it
Dialogo Assicurazioni - Gruppe Fondiaria Sai
Tel. 800-066800
www.dialogo.it
Direct Line - Gruppe Royal Bank of Scotland
Tel. 848-800516
www.directline.it
Linear - Gruppe Unipol Finanziario
Tel. 800-112233
www.linear.it
Quixa - Gruppe Axa
Tel. 800-558558
www.quixa.it
Cattolica online - Gruppe Cattolica
Tel. 800-755999
www.cattolica.it
ConTe - Gruppe Admiral Group plc UK
Tel. 800-924027/ 06-83460150
www.conte.it
Einige Ratschläge, die in Bezug auf die KFZ-Haftpflichtversicherung zu berücksichtigen sind:
- Ohne Versicherung unterwegs zu sein wird hart bestraft.
- Die Kündigungsfrist für die KFZ-Haftpflichtversicherung von mindestens 15 Tagen ist zu beachten (siehe Infoblatt Autohaftpflichversicherung), bei einigen Versichererungsgesellschaften verfällt der Vertrag automatisch. Bei Fälligkeit reicht die Versicherungsabdeckung noch 15 Tage darüber hinaus. Jedoch ist diese zusätzliche Abdeckung bei Kündigung des Vertrages oder bei Verträgen ohne stillschweigende Verlängerung nicht gegeben.
- Bei den Polizzen, die online abgeschlossen werden, ist in der Regel ein Rücktrittsrecht von mindestens 7 Tagen vorgesehen.
- Die gesetzliche Mindestversicherungssumme liegt momentan bei 2,5 Mio. € für Personenschäden und 500.000 € für Sachschäden. Im Juni 2012 sollen diese Versicherungssummen verdoppelt werden (Personenschäden 5 Mio. €, Sachschäden 1 Mio. €). Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt die VZS bereits jetzt eine Versicherungssumme von mindestens 5 Mio. € zu wählen; vor allem, weil die Prämie sich normalerweise dadurch nur geringfügig verändert.
- Freiwillige Zusatzgarantien kosten zusätzliches Geld und müssen eigens angeführt werden. Bei Diebstahl- und Feuerversicherung des PKW’s ist auf die jährliche Anpassung bzw. Verminderung des Marktwertes zu achten.
- Aufpassen sollte man auch auf die Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen. In diesen Fällen entschädigt die Versicherung wohl den geschädigten Dritten, kann aber die ausbezahlte Schadenssumme ganz oder teilweise vom Versicherten zurück verlangen - das sog. Regressrecht (bei gesetzwidrigem Verhalten, z.B. bei Fahren im betrunkenen Zustand oder unter Einfluss von sonstigen Drogen, bei Fahren ohne Führerschein, bei Überzahl der Wageninsassen, oder bei Verwendung des Fahrzeuges entgegen der Vorschriften in den Versicherungsbedingungen, wie z.B. Verträge die vorsehen, dass kein Fahrer unter 25 Jahren das Auto benutzen darf). Diesbezüglich sind oft Selbstbehalte vorgesehen. Regress nehmen könnten die Versicherer auch, wenn das Fahrzeug nicht in optimalem Zustand unterwegs ist; dies wird jedoch selten praktiziert.
Infoblatt VA01
Stand zum 06/2010
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AKTUELL
Positivliste zum Schutz vor Mehrjahresverträgen
Eine Liste der Versicherungsvermittler, die im Bereich der S ...
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