Fondsgebundene Lebensversicherung
("unit linked") oder Investmentfonds?


Immer mehr KonsumentInnen wenden sich an die Berater der Verbraucherzentrale, um sich über eine bereits getätigte bzw. noch zu tätigende Investition zu informieren, die ihnen von einer Bank, Finanzierungs- oder Versicherungsgesellschaft empfohlen wurde.

Nicht immer sind sich die KonsumentInnen im Klaren darüber, was sie abgeschlossen haben bzw. was sie abschließen wollen. Zurückzuführen ist diese Unwissenheit einerseits auf die Komplexität der Materie, anderseits aber auch auf die "Bequemlichkeit" der Konsumenten. Wer eine so wichtige Entscheidung trifft, darf sich nicht davor drücken, den Vertrag genau durchzulesen bzw. nachzufragen, falls es Unklarheiten gibt.

Anbieter und Interessierte verwenden häufig den Begriff "Investition", ohne genau auf die Besonderheiten des Produktes einzugehen. Erst wenn es dann darum geht, den Gewinn bzw. den Verlust "einzustecken", wird vielen KonsumentInnen klar, dass die "Investition" nicht das einhält, was sie versprochen hat.

Ein Bereich, der häufig zu Verwirrungen bei den Konsumenten führt, ist jener der Lebensversicherungen und der Investmentfonds. Beide "Investitionen" sind sich in ihrer Art sehr ähnlich, unterscheiden sich aber in einigen grundlegenden Punkten:

1. Schon der Begriff "Lebensversicherung" läßt den Sparer an eine "sichere" Investition denken, also daran, daß er am Ende der Laufzeit mehr Kapital erhält als er eingezahlt hat – ein Punkt, der bei "unit linked" Verträgen ganz und gar nicht sicher ist!
Bei Investmentfonds ist die Sache klarer. Der Sparer weiß, daß es sich um eine "Investition" handelt und daß er unter Umständen auch einen Teil des eingezahlten Kapitals verlieren kann.

2. Die fondsgebundenen Lebensversicherungen ("unit linked") haben meist spekulativen Charakter. Die Prämie wird von einer Bank, SIM oder Versicherungsgesellschaft in Quoten eines Investmentfonds investiert, der in der Regel einen mehr oder weniger hohen Anteil an Aktien hat. Die Rendite der Polizze hängt also von der Rendite des Fonds ab, Mindestrenditen bzw. Garantie des eingezahlten Kapitals werden meistens nicht geboten. Bei Investmentfonds hingegen kaufen die Sparer direkt Quoten eines Fonds, ohne Bezugnahme auf eine Polizze.

3. Rücktrittsrecht. Von einer Lebensversicherung, egal ob in oder außerhalb des Geschäftslokals abgeschlossen, kann der Konsument sowohl vom Antrag als auch nach Annahme des Antrages von Seiten der Versicherungsgesellschaft, also vom Vertrag selbst, innerhalb von 30 Tagen zurückzutreten. Viele KonsumentInnen wissen nichts von dieser Rücktrittsmöglichkeit, auch wenn das Gesetz vorsieht, daß der Versicherungsnehmer über dieses Recht im Antrag sowie in der Polizze informiert werden muß. Beim direktem Kauf von Quoten eines Investmentfonds im Geschäftslokal gibt es für den Konsumenten hingegen keine Rücktrittsmöglichkeit.

4. Aussetzung der Prämien- bzw. der Einzahlungen. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen wie auch bei Investmentfonds ist es in der Regel möglich, die Prämien- bzw. die Einzahlungen zu stoppen und sie zu einem späteren Moment wieder aufzunehmen.

5. Abschließend ist noch festzuhalten, dass auf dem Vertrag immer klar beschrieben ist, ob es sich um eine herkömmliche Lebensversicherung, um eine fondsgebundene Lebensversicherung oder um einen Investmentfond handelt. Die Konsumenten sollten von diesen Informationen unbedingt Gebrauch machen.

6. Wir empfehlen, sich alle Dokumente, die von der Gesellschaft vorgelegt werden, genau durchzustudieren und sich bei eventuellen Fragen an die Verbraucherzentrale zu wenden.

Vom Ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (MAP) mitfinanziertes Projekt

Infoblatt: VA29 - Stand 01-2010