Autohaftpflicht-PrämienrückvergütungenIm Februar 2002 hat der Staatsrat in letzter Instanz eine von der Antitrustbehörde wegen wettbewerbswidrigem Verhalten ausgesprochene Strafe von 635 Milliarden Lire gegen 17 Autoversicherer bestätigt (die Antitrustbehörde hatte insgesamt 39 Gesellschaften verurteilt).Die betreffenden Versicherungen hatten systematisch über die Gesellschaft RcLog betriebliche Informationen ausgetauscht. Es wird angenommen, dass den Autofahrern dadurch ein Schaden von fast 7.000 Milliarden Lire infolge höherer Prämien entstanden ist. Können Autofahrer diesen Schaden zurückfordern?Wir gehen davon aus, dass der Beweis des entstandenen Schadens nicht leicht zu erbringen ist und dass bei einem Gericht, welches nach Recht entscheiden muss, die Gewinnchancen für den Konsumenten stark reduziert wären. Der Kassationsgerichtshof hat im Dezember 2002 entschieden, dass für diese Art von Verfahren der Friedensrichter zuständig ist. Friedensrichter können bis zu einem Streitwert von 1.032,91 Euro nach Billigkeit entscheiden, daher ist der Schadensnachweis leichter zu erbringen. Bis zum Streitwert von 516,46 Euro kann sich der Konsument ohne anwaltliche Vertretung an den Friedensrichter wenden. Bis heute gibt es bereits zahlreiche Urteile von Friedensrichtern, die den Konsumenten Recht gegeben haben.Im Februar 2005 fällen die Vereinigten Sektionen des Kassationsgerichtshofes erneut ein Urteil über diese Materie und legen fest, dass nicht mehr die Friedensgerichte zuständig sind, sondern dass sich die Konsumenten diese Klage an das Oberlandesgericht wenden müssen. Für den Gang vor das Oberlandesgericht ist allerdings anwaltlicher Beistand verpflichtend von der italienischen Rechtsordnung vorgesehen und auch die Kosten sind um einiges höher als vor dem Friedensgericht. Um das Recht auf Schadenersatz auszuüben sind folgende Schritte notwendig:1. Von folgenden Versicherungsgesellschaften können Sie die 20% der gezahlten Prämien von 1995-2000 zurückfordern: Sai, Generali, Helvetia, Lloyd Adriatico, Ras, Reale Mutua, Zurigo, Allianz Subalpina, Assitalia, Toro, Unipol, Winthertur, Axa, Fondiaria, Milano, Azuritalia, Gan.2. Kontrollieren Sie, ob Sie die Polizze bzw. die Quittungen von den Jahren 1995 – 2000 noch haben. Sie müssen beweisen können, wieviel Sie in den Jahren 1995 – 2000 bezahlt haben (eventuell auch über Bankauszüge, Steuererklärung wenn der Beitrag für den nationalen Gesundheitsdienst abgezogen wurde...). Wichtig ist, dass auf dem Beleg die Polizzennummer, die bezahlte Bruttoprämie für Autohaftpflicht („Rc auto“) und das Einzahlungsjahr draufsteht. Sollten Sie nicht mehr über die Quittungen verfügen, so können Sie darum bei den Versicherungsgesellschaften mittels Einschreiben anfragen. Sollte die Versicherung die Kopien der Quittungen nicht aushändigen, so muss diese Tatsache der Versicherung im 1. Schreiben mitgeteilt werden. Wir können derzeit noch nicht abschätzen, ob auch in diesem Falle der Friedensrichter zu Gunsten der Konsumenten entscheidet. 3. Schreiben Sie einen eingeschriebenen Brief mit Rückantwort an den Rechtssitz ihrer Versicherung (Adresse siehe Quittung oder Polizze) (siehe Musterbrief) und schicken Sie den Brief der Verbraucherzentrale zur Kenntnis (ohne Einschreiben). Wichtig: Ziehen Sie zur Berechnung der 20% die Bruttoprämie für „Rc auto“ heran, eventuelle Zusatzgarantien wie z.B. Kasko, Diebstahl, Feuer ... dürfen nicht hineingerechnet werden! (in den Quittungen ist die Prämie für die reine Rc auto immer getrennt angegeben!). Achtung: Die Steuer wird auch auf die Zusatzgarantien berechnet, daher ist diese in Abzug zu bringen. 4. Warten Sie 14 Tage ab, nachdem Sie den Beleg für die Rückantwort erhalten haben. Sollte die Versicherung in der Zwischenzeit nicht geantwortet haben, schreiben Sie den Mahnbrief mittels Einschreiben wiederum an den Rechtssitz der Gesellschaft (siehe Musterbrief). 5. Sollte die Versicherung sich nach weiteren 7 Tagen nicht bzw. ablehnend gemeldet haben, bleibt nur der Weg zum Oberlandesgericht. Unseres Wissens nach zahlt zur Zeit noch keine der Versicherungen die 20% direkt an die Versicherten zurück. Der Weg vor den Richter ist zur Zeit also unumgänglich. Wenn also der Streitwert über 516,46 Euro liegt, ist zu bedenken, dass man anwaltlich vertreten sein muß. Es ist durchaus empfehlenswert, sich vorab genau zu informieren, wie viel der Anwalt verlangt. Zudem besteht immer ein Prozessrisiko. Verjährungsfrist:Diese beträgt 5 Jahre. Der Zeitpunkt ab dem die 5 Jahre gerechnet werden ist jener, ab dem der Konsument Kenntnis vom Unrecht erhalten hat.Richtig versichert?Machen Sie Ihren persönlichen Versicherungscheck! Das Formular finden Sie auf unserer Homepage unter www.verbraucherzentrale.it oder in der Verbraucherzentrale.Bozen, 27.05.2005 Letzte Meldungen:11.03.2005: Autohaftpflicht-Rückvergütungen - Kassationsgerichtshof: Zuständigkeit liegt beim Oberlandesgericht10.02.2003: Regierung beschneidet Konsumentenrechte! |
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