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"Foglio rosa":
Achtung auf den "richtigen" Beifahrer!Empfindliche Strafen, zeitweiliger Entzug des Fahrzeuges und Regressforderungen der Versicherung drohen, wenn Fahrer und Beifahrer nicht vorschriftgemäß handeln343,35 Euro bis 1.376,55 Euro Strafe, ein zeitweiliger Entzug des Fahrzeuges für drei Monate und im Falle eines Unfalles Regressforderungen von Seiten der Versicherung: das erwartet all jene, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, welche das Begleiten eines Fahrers mit provisorischer Fahrerlaubnis ("foglio rosa") vorsehen. Im Wesentlichen geht es dabei um das Alter des Beifahrers, der nicht älter als 60, bzw. als 65 Jahre sein darf.
Wer den Besitzer einer provisorischen Fahrerlaubnis in einem Fahrzeug begleitet, das nicht über die doppelten Funktionspedale verfügt, darf nicht älter als 60 Jahre sein. Höchstens 65 Jahre alt darf der Beifahrer sein, wenn das Auto über doppelte Pedale für Bremse und Kupplung verfügt. Diese Ausrüstung haben im Normalfall nur die Fahrzeuge der Fahrschulen. Der Beifahrer muss außerdem einen gültigen Führerschein jener Kategorie besitzen, für welche die provisorische Fahrerlaubnis des Fahrers ausgestellt ist. Und schließlich muss er oder sie diesen Führerschein seit mindestens zehn Jahren besitzen. Der Begleitfahrer muss aktiv über das Fahrgeschehen wachen und - falls notwendig - sofort eingreifen.
Sollte der angehende Fahrer nicht über eine provisorische Fahrerlaubnis verfügen, so haben Fahrer und Beifahrer mit einer Verwaltungsstrafe von 343,35 Euro bis 1.376,55 Euro zu rechnen. Im Falle eines Unfalles kommt die Versicherung zwar für den Schaden auf, verlangt die Schadenssumme aber im Regressweg vom Fahrzeuglenker zurück.
Bz, 24.05.2004
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