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LebensversicherungenSub-Agent wegen Betrugs verurteilt – Konsumenten müssen Schadenersatz eigens erstreiten
Ab 1.1.2007 neue Regeln für alle Versicherungsvermittler
Im Oktober 2004 hatten sich mehrere KonsumentInnen aus dem Burggrafenamt an die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) gewandt, um über einen schwerwiegenden Vorfall zu berichten. Ein Sub-Agent einer großen Versicherungsgesellschaft überwies die Beiträge, die er von den Versicherten kassierte, nicht an seine Agentur. Von Juni 1998 bis Februar 2004 hat der Versicherungsvermittler gefälschte Lebensversicherungspolizzen ausgehändigt, die er selbst druckte; diese waren Imitate der Polizzen jener Gesellschaft, für die er tätig war. Es handelte sich dabei um Lebensversicherungen mit einmaligen Prämien, für welche die KonsumentInnen bis zu 50.000,00 Euro bezahlten.
Nachdem die Finanzpolizei Meran ermittelt hatte, dass 29 Personen für einen Gesamtbetrag von 360.000,00 Euro hintergangen worden waren, hat eine Richterin des Landesgerichtes Bozen über den 62-jährigen Perkmann Josef aus Lana, in seiner Eigenschaft als Sub-Agent der Zurigo Compagnia Assicurativa S.a., wegen Fälschung von Privaturkunden, Betrug und unrechtmäßiger Aneignung, eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und eine Geldstrafe in Höhe von 500,00 Euro, unter Anwendung des Strafnachlasses, verhängt. Damit die hintergangenen KonsumentInnen Schadenersatz erhalten, müssen sie einen Zivilprozess anstrengen.
Dass sich Vorfälle wie der beschriebene nicht mehr wiederholen, soll künftig mit der neuen Verordnung über die Versicherungsvermittlung sichergestellt werden. Dieses vom ISVAP (italienisches Institut zur Überwachung der Privatversicherungen) erarbeite Regelwerk übernimmt die Vorschriften des Versicherungs-Kodex’ und die diesbezüglichen EU-Vorgaben, und wird am 1. Januar 2007 in Kraft treten.
Die neuen Bestimmungen sollen Ordnung schaffen unter der Vielzahl der Personen, die unter verschiedensten Titeln die Versicherungstätigkeit ausüben: Dazu wird das Einheitsregister der Vermittler (Registro Unico degli Intermediari - RUI) eingeführt. Es wird geschätzt, dass im Vergleich zum heutigen Register der Agenten und Broker, die Zahl der Vermittler von 40.000 auf 350.000 anwachsen wird, da ab Januar neben Agenten und Broker auch Sub-Agenten, Mitarbeiter, Banken, Finanzmakler und die Post miteinbezogen werden.
Ziel der neuen Regelung ist es, die Verbraucher stärker zu schützen, indem das Verhalten der Vermittler geregelt wird. Diese müssen sich an Prinzipien wie Redlichkeit und Transparenz halten und sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung gegen Berufsrisiken abzuschließen, die beispielsweise durch schlechte Führung oder Vertrauensbruch entstehen und die den Verbraucher schädigen könnten.
Den vollständigen Text der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und Rückversicherung (“Regolamento concernente la disciplina dell’attività di intermediazione assicurativa e riassicurativa”, n. 5 dd 16/10/2006) finden Sie auf der Web-Seite www.isvap.it.
Presse-Information
Bz, 10.11.2006
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