Die Auswirkungen der „wahren“ Liberalisierungen auf die Versicherungsverträge

Dank Bersani raus aus allen mehrjährigen Verträgen!

Die mit Dekret eingeführte Möglichkeit sofort und ohne finanzielle Einbußen aus mehrjährigen Schadensversicherungsverträgen zurücktreten zu können, ist bis auf weiteres in Kraft. Mit einer Kündigungsfrist von 60 Tagen können (und sollten) solche Verträge also gekündigt werden.

„Ich habe einen Feuerversicherungsvertrag abgeschlossen, der im Juli 2014 verfällt. Jetzt hätte ich ein besseres Angebot von einer anderen Gesellschaft. Kann ich aus dem Vertrag aussteigen? Oder ist das Dekret von Bersani nicht mehr gültig?“ Solche und ähnliche Anfragen sind derzeit bei der Verbraucherzentrale an der Tagesordnung. „Durch den zwischenzeitlichen Sturz der Regierung Prodi sind die KonsumentInnen verunsichert“, sagt Aldo Bottarin. Deshalb sei es notwendig, die aktuelle Gesetzeslage klar und deutlich darzulegen:

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 7 vom 31. Jänner 2007 (Amtsblatt vom 1. Februar 2007) wurde folgendes festgelegt:

Art. 5 Komma 4: Im Falle von mehrjährigen Verträgen hat der Versicherte das Recht, jährlich, ohne Kosten und Belastungen und mit einer Kündigungsfrist von 60 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Alle anders lautenden Vertragsklauseln sind nichtig.
Dieses Dekret ist mit 2. Februar in Kraft getreten und bleibt für 60 Tage in Kraft. Voraussichtlich wird es dann in ein Gesetz umgewandelt, unter Umständen werden dabei kleine Abänderungen vorgenommen.
Bis zum Verfall des Dekretes am 2. April hat es aber auf jeden Fall volle Gültigkeit. Das bedeutet, dass Versicherte jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 60 Tagen von ihren Verträgen zurücktreten können.
Achtung: die 60 Tage beziehen sich auf die Fälligkeit der Prämie. Sollte die Prämie beispielsweise am 2. Juli 2007 fällig sein, so ist die Kündigung spätestens bis 2. Mai 2007 einzureichen.
Für alle Fälligkeiten, für welche derzeit die 60 Tage Frist bereits abgelaufen ist, kann die Kündigung trotzdem vorgenommen werden. Sie gilt dann zur nächsten Fälligkeit. Beispiel: Ein Vertrag verfällt am
15. März 2007. Dieser Vertrag kann zwar ab sofort gekündigt werden, die Kündigung wird aber erst am 15. März 2008 rechtskräftig. Das bedeutet, dass trotz Kündigung die Prämie für das heurige Jahr noch zu bezahlen ist und dass der Vertrag noch bis März 2008 aufrecht bleibt.

Die Verbraucherzentrale schlägt sich schon seit Jahren vor Gericht, bei der Antitrustbehörde, bei ISVAP und bei der Europäischen Kommission gegen Langzeitbindungen bei Schadensversicherungen. Das betreffende Gesetzesdekret, welches wahrscheinlich in Gesetz umgewandelt wird, schafft für die Versicherten die einmalige Möglichkeit, die „Zwangsehe“ vieler Policen aufzulösen und sich am Markt ein günstigeres Angebot zu suchen. Wir sind der Meinung, dass alle Versicherten mit Mehrjahresverträgen bis zum 2. April und zur nächsten Fälligkeit von dieser, zunächst, einmaligen Möglichkeit der Kündigung Gebrauch machen sollten.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt generell, Versicherungsverträge jeweils nur mit einer Laufzeit von einem Jahr abzuschließen und zur Sicherheit noch bis 2. April alle mehrjährigen Versicherungspolicen zu kündigen.


Presse-Information
Bozen, 28.02.2007