Brandkatastrophe in Süditalien
Staatliche Hilfe für die Brandopfer und eventuelle zusätzliche Schadenersatzforderung
Nachdem der Staat am 28.08.2007 per Dekret den Ausnahmezustand während der Brandkatastrophen im Juli d.J. bestätigt hatte, wurde nun der iter zur Abwicklung der Schadenersatzansprüche im Amtsblatt veröffentlicht.
Im Amtsblatt Nr. 204 vom 03.09.2007, Verordnung Nr. 3606 wurde unter Art. 4, Punkt 3 folgendes festgehalten:
Für unverzichtbare bewegliche Güter, welche infolge der oben beschriebenen Vorkommnisse zerstört oder beschädigt wurden, wird unter Vorlage der Rechnungsdokumente unter Ausschuss eventueller Versicherungspolizzen ein Betrag von Euro 9.000,00 gewährt.
Sollte der Schaden höher als der oben erwähnte sein oder sollte noch anderer Besitz beschädigt oder zerstört worden sein (Kleidung, Campingausrüstung, usw.), so steht es den Geschädigten frei, auf der Basis von Artikel 2043 ZGB eine Schadenersatzforderung an den Verantwortlichen zu richten.
Um diese Forderung erfolgreich zu erheben, ist es allerdings notwendig, dass das (Fehl)Verhalten des Verantwortlichen der direkte Grund für den Schaden war. Mit anderen Worten: der Schaden muss die unmittelbare und direkte Folge dieses Fehlverhaltens gewesen sein. Es gilt also in erster Linie abzuwägen, ob es ohne das Fehlverhalten des Verantwortlichen nicht zum Schaden gekommen wäre. Beispiel: Wenn in einem Campingplatz die gesetzlichen Regeln zum Brandschutz eingehalten worden wären, wäre es trotz des Ausmaßes des Brandes nicht zum Schaden gekommen.
Da die Geschädigten an verschiedenen Orten untergebracht waren, die allesamt andere Ausgangssituationen aufweisen, kann nicht an ein gemeinsames Vorgehen gedacht werden. Die Schadenersatzforderungen müssen daher an die einzelnen Campingbetreiber gerichtet werden, sollten diese als Verantwortliche identifiziert werden.
Die Schadenersatzforderungen können autonom oder mithilfe eines Anwaltes gestellt werden, per Einschreiben mit Rückantwort. Verlangen Sie vom Anwalt auf jeden Fall einen Kostenvoranschlag.
Presseinformation, 01.10.2007
|