Wenn die Versicherung auf stur stellt ...

und die gleiche Bonus-Malus-Klasse für den Zweitwagen nicht anerkennt

Herr Maier, ein seit langem unfallfreier Autofahrer, kauft für seine Frau einen Zweitwagen. Doch für die Versicherung ist Frau Maier eine Unbekannte, und muss daher in der Einsteigerklasse anfangen, und somit eine viel höhere Prämie bezahlen als Herr Maier, der eine gute Bonus-Malus-Klasse aufweisen kann. Das sog. Bersani-Gesetz hat diese Verfahrenweise abgeschafft: seit April 2007 sollte es möglich sein, für jedes weitere Fahrzeug in der selben Familie die beste Bonus-Malus-Klasse eines anderen Familienmitglieds beanspruchen zu können. Jedoch stellen manche Versicherungen auf stur.

Eines sei vorweg klargestellt: selbe Bonus-Malus-Klasse heißt nicht selbe Prämie. Die einzelnen Risikofaktoren, die bei der Prämienberechnung berücksichtigt werden, unterscheiden sich nämlich je nach Versicherungsnehmer. Die Bonus-Malus-Klasse gibt lediglich jenen Koeffizienten an, um welchem die errechnete Grundprämie erhöht oder verringert wird; für einen neuen Versicherungsvertrag zahlt man normalerweise 115% der Grundprämie, während jemand, der sich in der Klasse 1 befindet, nur noch 50% der Grundprämie bezahlt. Dieser Unterschied kann sich auch auf 1.000 Euro oder mehr belaufen – je nach Höhe der Grundprämie.

Falls den VerbraucherInnen also für die weiteren Fahrzeuge in der Familie die bessere Bonus-Klasse nicht anerkannt wird, bedeutet dies einerseits eine erhebliche Mehrbelastung für die meist ohnehin schon ziemlich beanspruchten Familienbudgets – und andererseits haben die Versicherungsgesellschaften durch die nicht unerheblichen Prämiendifferenzen einen saftigen Mehrverdienst, obschon das Gesetz keinerlei Zweifel an der Unrechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise lässt.

„Wir haben doch einige Klagen von VerbraucherInnen gehört, denen die zustehende Bonus-Malus-Klasse nicht anerkannt wurde, obschon sie dies ausdrücklich verlangt hatten“, sagt Stefanie Unterweger, Versicherungsberaterin der VZS. „Ganz zu schweigen von den Jenen, die von ihren Versicherungsvermittler nicht über diese Möglichkeit informiert wurden. Bestehen Sie darauf, dass man Ihnen für das Zweitauto die bessere Bonus-Malus-Klasse anerkennt“ rät die Versicherungsberaterin allen VerbraucherInnen. „Es ist ihr verbrieftes Recht – lassen Sie sich nicht mit irgendwelchen Scheinargumenten davon abbringen!“.

Unsere Tipps
Wenn Sie ein neues Auto innerhalb der Familie versichern wollen, nehmen Sie einen Familienbogen und die Risikobestätigung jenes Familienmitglieds mit, das die günstigste Bonus-Malus-Klasse hat; diese muss auch im neuen Vertrag angewandt werden. Die beiden Polizzen können auch bei verschiedenen Gesellschaften abgeschlossen werden. Vorsicht: die Anerkennung gilt nur für Fahrzeuge des gleichen Sektors – man kann also nicht die Klasse einer Motorradpolizze auf eine Autopolizze übertragen.
Haben Sie bereits einen solchen Vertrag abgeschlossen und die Klasse wurde nicht anerkannt, beanstanden Sie dies schriftlich und legen Sie alle notwendigen Dokumente bei (Vorsicht: dies gilt nur für nach dem 3. April abgeschlossene Verträge!). Sollte dieser Beanstandung nicht stattgegeben werden, helfen wir Ihnen gerne, bei der Aufsichtsbehörde ISVAP eine Beschwerde einzureichen, sodass die säumige Gesellschaft mit einer Strafe belegt wird.

Pressemitteilung, 08.11.2007