KFZ-HaftpflichtversicherungSchlichtungsabkommen zwischen den Verbraucherverbänden und der Versicherungsgruppe Unipol – Auch VZS macht mitDie Verbraucherverbände des nationalen Verbraucherbeirats CNCU haben ein Zusammenarbeitsabkommen mit der Versicherungsgruppe Unipol, bei der Abwicklung von KFZ- Haftpflichtschäden im Rahmen des direkten Schadenersatzes, unterzeichnet. Die Unipol Versicherungsgruppe umfasst die Versicherungen Aurora, Unipol, Linear und Navale. Durch dieses Abkommen, welches auf einem bereits bestehenden ANIA Abkommen fußt, sollen im Fall von Streitigkeiten bei der Abwicklung von KFZ-Haftpflichtschäden verstärkt Schlichtungsverfahren zum Einsatz kommen. Diese Schlichtungsverfahren beruhen auf dem Prinzip, dass die beiden Vertragsparteien freiwillig versuchen, eine einvernehmliche Lösung für die Streitfrage zu finden. Für die VerbraucherInnen bedeutet dies, dass Probleme bei Schadensauszahlung nach einem Verkehrsunfall schnell und einfach gelöst werden können, ohne den Gang vor einen Richter antreten zu müssen. Anwendung findet dieses Schlichtungsabkommen bei Streitigkeiten sowohl in Bezug auf Schadensfälle, welche in die so genannte „Direkte Schadensauszahlung“ fallen, als auch bei Streitfragen in Zusammenhang mit anderen Autohaftpflicht-Schäden; allerdings gilt für diese eine Höchstgrenze von 50.000,00 €. Ein ganz besonderer Teil des Abkommens, der eigens für die Verbraucherzentrale Südtirol eingefügt wurde, ermöglicht es, dass bei Streitfragen von deutschsprachigen KonsumentInnen ein deutschsprachiger Vertreter der Versicherungsgesellschaft beteiligt ist und das Verfahren somit in deutscher Sprache durchgeführt werden kann. Der Zugang zum Schlichtungsverfahren ist sehr einfach. Die KonsumentInnen können den Antrag an die Verbraucherverbände, welche dieses Abkommen unterzeichnet haben (also ACU, Adiconsum, ADOC, Adusbef, Assoutenti, Cittadinanzattiva, Codici, Confconsumatori, Federconsumatori, La Casa del Consumatore, Lega Consumatori, MC, MDC und die Verbraucherzentrale Südtirol), stellen. Nach Eingang des Antrages wird der Schlichtungsausschuss – bestehend aus einem Konsumentenvertreter und einem Vertreter der Versicherungsgesellschaft - zusammentreten und binnen 20 Tagen nach Erhalt des Antrages eine Entscheidung fällen. Link Schlichtung Unipol Download des Schlichtungsantrages Presse-Information, 17.07.2008 |
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