Verkehrsunfall: Zu zweit auf dem Scooter ohne entsprechende Fahrerlaubnis - Versicherung muss trotzdem zahlen


Ein Kleinmotarradbesitzer nimmt, obwohl ihm die Befähigung dazu fehlt, eine zweite Person auf seinem Motorroller mit und wird in einen Verkehrsunfall verwickelt. Die Versicherung weist daraufhin die Schadensersatzansprüche des Beifahrers zurück und stützt sich dabei auf den Verstoß des Motorradbesitzers gegen die Straßenverkehrsordnung. Der Versicherungsvertrag beinhaltet nämlich die Klausel, dass die Versicherung im Falle einer fehlenden Fahrerlaubnis des Fahrers nicht haftet.

Der Kassationsgerichtshof ist dieser Argumentation nicht gefolgt und hat mit Urteil Nr. 12270 vom 27.05.2009 die Zurückweisung der Schadensersatzansprüche durch die Versicherung abgelehnt. Mehr Personen zu transportieren, als vom Führerschein vorgesehen, stelle zwar einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar, habe aber keinen Einfluss aus die Fahrerlaubnis an sich.
Dass jemand mehr Personen transportiert, als gesetzlich erlaubt (Alter, Führerschein, Fahrzeugkennzeichen), bedeutet also nicht gleichzeitig, dass er keine Fahrerlaubnis mehr habe.

Der vom Dritten bzw. Beifahrer erlittene Schaden muss also von der Versicherung gedeckt werden.

Die Schadensabdeckung ist nur dann nicht gegeben, wenn der Fall auch ausdrücklich so in den allgemeinen Bedingungen des Vertrages angeführt wird.


Presse-Information, 07.07.2009