Schadensversicherungen: Mehrjahresverträge kehren zurück - Vorsicht vor Langzeitbindungen


Jahrelang hatte sich die Verbraucherzentrale dafür eingesetzt, dass die Bindung der Versicherten an langjährige Verträge, wie etwa für Feuer- oder Diebstahlversicherungen, aufgehoben wird. Im Frühjahr 2007 war es endlich soweit: mit Inkrafttreten des Bersani-Gesetzes war es nun möglich, auch von mehrjährigen Versicherungsverträgen jährlich zurückzutreten.

Seit Anfang des Jahres schmiedete die Regierung Pläne zur Abänderung des Bersani-Gesetzes. Trotz der Einwände durch die Wettbewerbsbehörde und der zahlreichen Proteste von Seiten der Verbraucherverbände wurde Ende Juni ein entsprechender Gesetzesentwurf verabschiedet (1441 ter C, Art. 21 vom 24.06.2009).

Dort heißt es wörtlich: “Der Versicherer kann alternativ zum Jahresvertrag einen Mehrjahresvertrag anbieten; unter der Bedingung, dass die Prämie günstiger ist als die des Jahresvertrags, und bei ansonsten gleichbleibenden Konditionen. In diesem Fall, wenn die Dauer des Vertrages mehr als fünf Jahre beträgt, hat der Versicherungsnehmer erst nach dem 5. Jahr die Möglichkeit, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 60 Tagen zu kündigen.“

Im Klartext bedeutet dies, dass die KonsumentInnen noch besser aufpassen müssen. Wird ein Mehrjahresvertrag unterschrieben, kann er unter Umständen erst nach 5 Jahren gekündigt werden. Somit wird den KonsumentenInnen de facto wieder die Möglichkeit genommen, sich frei auf dem Versicherungsmarkt zu bewegen und jährlich das beste und günstigste Angebot auszuwählen.

Die Verbraucherzentrale wird diese Situation nicht hinnehmen, sondern sich an die zuständigen europäischen Institutionen wenden, um zum Schutze der VerbraucherInnen die Rechtmäßigkeit dieser Abänderungen im Versicherungsbereich überprüfen zu lassen.

Die Empfehlung der Verbraucherzentrale zum aktuellen Zeitpunkt ist, nur Verträge mit einer Laufzeit von einem Jahr zu unterschreiben - außer die Prämie für einen Mehrjahresvertrag ist, bei ansonsten gleichlautenden Bedingungen, bedeutend günstiger.


Presse-Information, 17.07.2009