Lebensversicherungen


Schlichtungsabkommen zwischen Verbraucherzentrale und Poste Vita

Im Dezember des vergangenen Jahres flatterte einigen Kunden von „Poste Vita“ ein Brief ins Haus, in welchem zu lesen war, dass ihre Lebensversicherungsverträge – die Produktnamen lauten „Ideale“ und „3A Valore Reale“ - praktisch wertlos geworden seien.

Zum Datum 25.03.2009 mussten Betroffene Verluste bis zu 85% hinnehmen. Daraufhin hatte Poste Vita ein Umwandlungsprodukt auf die Beine gestellt, um den Betroffenen das einbezahlte Geld zu sichern. Rund 92% traten diesem Angebot bei.

Das Umwandlungsprodukt Namens „Postafuturo ad Hoc“ war jedoch für viele der Betroffenen nicht zufriedenstellend und wurde auch von der VZS in der Presseaussendung vom 03.03.2009 kritisiert. Denn das Umwandlungsprodukt sieht vor, dass der Konsument bei Fälligkeit - diese wird um ganze 3 Jahre verlängert - im Jahr 2015 sein einbezahltes Kapital + 5% (= 105%) zurückerhält. Dies nach einer Laufzeit von insgesamt 13 Jahren.

Nun wurde ein Schlichtungsabkommen zwischen den Verbraucherorganisationen und Poste Vita unterzeichnet, um die bestehenden Unstimmigkeiten in Zusammenhang mit den Polizzen aus dem Weg zu räumen. Die Schlichtung ist nicht nur für die bereits genannten Produkte „Classe 3A Valore Reale“ und „Ideale“ vorgesehen, sondern auch für die Produkte „Raddoppio“ und „Index Cup“: alles Produkte des „dynamischen Programms“ der Jahre 2001 und 2002. Die Schlichtung ist kostenlos.

Für Kunden über 79,5 Jahren, die das Umwandlungsprodukt unterzeichnet haben, wurde bereits ein besonderes Abkommen getroffen. Dieses sieht vor, dass der Versicherungsnehmer bereits ab dem Jahr 2012 100% der einbezahlten Prämie erhält.

Das Muster für das Beschwerdeschreiben an Poste Vita kann von der Homepage der Verbraucherzentrale heruntergeladen werden. Bei nicht zufriedenstellender Antwort oder dem Fehlen einer Antwort können Sie einen Schlichtungsantrag stellen.


Presse-Information, 25.06.2009