Autoversicherung: Ab Dezember höhere VersicherungssummenAufgrund neuer Bestimmungen muss ab Dezember diesen Jahres die gesetzliche Mindestversicherungssumme für alle KFZ- Versicherungsverträge erhöht werden. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme für KFZ-Versicherungsverträge (Pkw-, Lkw-, Kleinmotorradversicherung …) lag bisher bei 774.685,35 €. Bis zur Höchstversicherungssumme deckt die Versicherung die Schäden, die Dritte infolge eines Verkehrsunfalls erleiden.Viele KonsumentInnnen sind bereits jetzt weit höher versichert, denn aufgrund der steigenden Kosten bei Verkehrsunfällen kann die gesetzliche Mindestversicherungssumme in einigen Fällen nicht mehr ausreichen. Notfalls müssen die KonsumentInnen die fehlenden Beträge dann aus eigener Tasche bezahlen. Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale Südtirol bereits seit einigen Jahren, Versicherungsverträge mit einer Versicherungssumme von mind. 5 Mio. € abzuschließen. Nun stehen die längst überfälligen Anpassungen dieser Mindestversicherungssumme bevor. Aufgrund einer europäischen Richtlinie von 2005 wird die Mindestversicherungssumme für KFZ- Versicherungsverträge in zwei Schritten erhöht. Der erste Schritt erfolgt mit 11.12.2009 indem eine Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio. € für Personenschäden pro Schadensfall und 500.000 € für Sachschäden pro Schadensfall festgelegt wird. Der zweite Schritt wird am 01.06.2012 erfolgen. Dann werden die oben genannten Beträge verdoppelt. Demnach muss also jeder KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag ab diesem Zeitpunkt die Mindestversicherungssummen von 5 Mio. € für Personenschäden bzw. 1 Mio. € für Sachschäden vorsehen. Medien-Information, 30.12.2009 |
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