Achtung: Mehrjahresverträge sind wieder zurück!Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hatte sich jahrelang für die Abschaffung der Mehrjahresverträge eingesetzt. Im Frühjahr 2007 war es dann endlich soweit: KonsumentInnen konnten ihre mehrjährigen Versicherungen jährlich kündigen. Doch die Neuerung hielt nicht lange an. Am 15.08.2009 wurde das entsprechende Gesetz abgeändert und den Versicherungsvermittlern war es wieder möglich, Mehrjahresverträge ohne jährliche Kündigungsmöglichkeit anzubieten. Ein Mehrjahresvertrag ist ein Versicherungsvertrag mit einer Vertragsdauer von über einem Jahr. Wer in der Vergangenheit einen solchen Mehrjahresvertrag abgeschlossen hatte, beispielsweise eine Unfallversicherung mit einer Dauer von 10 Jahren, konnte diesen Vertrag erst bei Vertragsfälligkeit kündigen. In diesem Fall nach ganzen 10 Jahren. Aufgrund der langen Vertragsbindungen konnten KonsumentInnen bessere oder günstigere Versicherungsangebote nicht in Anspruch nehmen; Verträge mussten bezahlt werden auch wenn das Familienbudget es manchmal nicht mehr erlaubt hätte. Der gesamte Versicherungsmarkt der Sparte „Schadensversicherungen“ schien wie gelähmt. Nach jahrelangem Einsatz der Verbraucherzentrale Südtirol für die Abschaffung dieser Mehrjahresverträge und mit Einführung des so genannten Bersani-Gesetzes im April 2007 hatte der Konsument endlich die Möglichkeit, Mehrjahresverträge unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von 60 Tagen jährlich zu kündigen. Diese Möglichkeit haben auch viele SüdtirolerInnen in Anspruch genommen. In der VZS gingen tagtäglich Anrufe ein, in denen KonsumentInnen um Auskunft über die Kündigungsmodalitäten baten. Verträge wurden gekündigt und bessere, günstigere Angebote wurden in Anspruch genommen. Im Zeitraum 2007 bis 2009 war italienweit festzustellen, dass KonsumentInnen die Kündigungsmöglichkeit rege in Anspruch nahmen und zu ihrem Vorteil Versicherungsgesellschaft wechselten. Nun ist es aber wieder vorbei mit der „Ungebundenheit“ und ab 15.08.2009 ist es Versicherungsvermittlern wieder erlaubt, Mehrjahresverträge anzubieten. Die Neuerung besagt folgendes: „Der Versicherer kann in Alternative zu einem Jahresvertrag einen Mehrjahresvertrag anbieten, wenn dieser Mehrjahresvertrag gegenüber dem Jahresvertrag eine geringere Prämie aufweist. In diesem Fall, wenn die Dauer von 5 Jahren überschritten wird, kann der Versicherte nach 5 Jahren vom Vertrag zurück treten, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 60 Tagen und mit Wirkung ab Ende jenes Jahres, in dem die Kündigung erfolgte.“ KonsumentInnen können also für ganze 5 Jahre an einen Versicherungsvertrag gebunden werden, es wird ihnen also abermals die Möglichkeit genommen, sich frei auf dem Versicherungsmarkt zu bewegen und jährlich das beste und günstigste Angebot in Anspruch zu nehmen. Die VZS hat sich deswegen an die EU- Kommission gewandt und fordert die Abschaffung dieses marktverzerrenden Gesetzes, das im Widerspruch zu zahlreichen europäischen Verordnungen und Richtlinien steht, etwa in Bezug auf die freie Konkurrenz und die Vertragsfreiheit. Medien-Information, 19.02.2009 |
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Positivliste zum Schutz vor Mehrjahresverträgen Eine Liste der Versicherungsvermittler, die im Bereich der S ... |