Überblick über die wichtigsten Klauseln und Inhalte der Bauherrenhaftpflichtversicherung

Welche Klauseln müssen unbedingt enthalten sein?

  • Versicherungssumme mindestens 2.000.000 Euro;
  • der prozentuelle Anteil der Arbeiten, die an andere Unternehmen weitergegeben werden (auch bei 100%);
  • die Versicherungsprämie als Einmalprämie für die gesamte Dauer der Arbeiten;
  • Am Ende des Versicherungszeitraumes erlischt der Vertrag ohne Kündigungspflicht;

Folgende Klauseln sollte der Vertag ebenfalls enthalten:


  • Gebäudehaftpflicht
  • Definition Dritte muss auch auf alle Personen ausgedehnt werden, die an den Arbeiten beteiligt sind (Subunternehmen und deren Mitarbeiter, Angestellte, gelegentliche Mitarbeiter am Bau usw.)
  • Schäden verursacht durch Auf- und Abladearbeiten
  • Schäden an unterirdischen Leitungen und Anlagen
  • Schäden aufgrund von Bodensenkungen oder –abrutsch
  • Schäden, die von Arbeitern (Mitarbeiter von Unternehmen und Subunternehmen, Angestellte, gelegentliche Mitarbeiter usw. ) verursacht werden
  • Schäden an sich im aus- bzw. umzubauenden Gebäude befindlichen Sachen
  • Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechung (Dritter)
  • Haftung der Dienstherren und Geschäftsherren gemäß Art. 2049 ZGB
  • Nebentätigkeiten
  • Schäden verursacht von mechanischen und motorbetriebenen Maschinen (Verkehrsschäden ausgenommen)
  • Schäden an Fahrzeugen Dritter
  • Schäden an Sachen, die in Ausübung der Arbeiten entstehen
  • Brand- und Feuerschäden an Sachen Dritter, wenn der Brand/das Feuer von Sachen im Eigentum oder im Gewahrsam des Versicherten ausgeht
  • Schäden aufgrund von Diebstählen, die unter Benützung der Baugerüste verübt wurden
  • Persönliche Verantwortung aller Mitarbeiter
  • Gewahrsam und Verwendung von Explosiven Stoffen
  • Um-, Aus- und Abbrucharbeiten an bewohnten Gebäuden

Infoblatt: VA37
Stand: 01-2010