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Bankomat- und Kreditkarten: gestohlen, verloren, gefälscht - was tun?Diebstahl oder Verlust- Wenn die Bankomat- oder die Kreditkarte gestohlen wird oder verloren geht, ist als erster und sofortiger Schritt die Blockierung der Karte vorzunehmen.
- Man kann dies über die Bank oder das Geldinstitut erledigen, indem man das Verschwinden der Karte mitteilt. In diesem Fall leitet die Bank die Blockierung ein.
- Empfehlenswerter ist es allerdings, sich persönlich direkt an die Grüne Nummer zu wenden (für Bankomat derzeit die Nummer 800-822056). Für Cartasí - BankAmericard und andere wendet man sich an die entsprechenden Grünen Nummern. Wenn die Kreditkarte auch für die Bankomatdienste und für Pagobancomat zugelassen ist, sind auch diese Dienste zu blockieren. In diesem Fall also beide Blockierungen vornehmen! Die Dienste sind normalerweise rund um die Uhr aktiv.
- Achtung: Für Blockierungen aus dem Inland und solche aus dem Ausland gelten jeweils verschiedene Nummern. Erkundigen Sie sich also danach und bewahren sie die Nummern an sicherer, aber jederzeit erreichbarer Stelle auf, besonders dann, wenn Sie im Ausland unterwegs sind!
- Wenn Sie die Grüne Nummer anrufen, so sollten Sie Datum, Uhrzeit, Namen des Ansprechpartners und Kodex für Blockierung notieren. Diese Daten könnten für eventuelle Beweisführungen wichtig sein.
- Nachdem die Karte blockiert ist, müßte sie für jeden weiteren Zugriff gesperrt sein.
- Suchen Sie in der Folge die nächstgelegene Polizeidienststelle auf, um Anzeige zu erstatten. Lassen Sie sich eine Kopie davon aushändigen.
- Innerhalb der nächsten beiden Arbeitstage sollten Sie den Antrag auf Blockierung der Dienste auch verschriftlichen und per Einschreibebrief mit Rückantwort an die Bank, an die Gesellschaft für die Bankomatdienste S.I.A und an die Gesellschaft, welche die Kreditkarte verwaltet, schicken. Als Anlage ist auch eine Kopie der Anzeige mitzuschicken.
- In der Zeit vor Inkrafttreten der Blockierung gehen alle eventuellen Behebungen und Belastungen zulasten des Karteninhabers. Ist die Blockierung einmal erfolgt, so trifft den Karteninhaber nur noch eine Pauschale von 150 €, die zu seinen Lasten verbucht wird. Einige Gesellschaften verzichten auf diese Pauschale, sofern der abgehobene Betrag darunter liegt.
Gefälschte und "geklonte" Karten- Hierbei handelt es sich um ein neues, aber leider sehr verbreitetes Phänomen, das hauptsächlich Kreditkarten betrifft, in letzter Zeit aber auch Bankomatkarten.
- Das Prozedere im Falle der Verdachtes auf Fälschung der Kreditkarte ist dasselbe wie oben beschrieben, also sofortige Blockierung und anschließende Anzeige.
- In vielen Fällen wird man sich der erfolgten Fälschung der Karte erst bewußt, sobald der erste Kontoauszug die Behebung anzeigt. In diesem Fall hat man - nach der sofortigen Blockierung - 60 Tage Zeit, um die schriftliche Mitteilung an die Gesellschaft zu tätigen, die Anzeige ist diesem Schreiben beizulegen.
- Die von den Fälschern abgebuchten Beträge werden im Normalfall - sofern ein Mitverschulden des Karteninhabers ausgeschlossen werden kann - von der Gesellschaft/Bank zurückerstattet. Betrachtet die Gesellschaft/Bank den Karteninhaber jedoch als mitschuldig, so kann sie die Rückerstattung verweigern.
- Liegt eine Klonung der Karte vor, - wie in einem spektakulären Fall, in welchem ein Bankbeamter an die 40.000 Kreditkarten geklont hat, - so erstattet die Bank das Geld in der Regel zurück.
Vorsichtsmaßnahmen:- Bewahren Sie die geheime Kodexnummer nie in der Nähe der Karte auf, weder in der Tasche, noch in der Geldtasche.
- Auch das Telefonverzeichnis ist kein sicherer Ort, außer die Nummer ist so entstellt, dass sie nicht als Bankomatkodex erkennbar ist.
- Vorsicht ist auch im eigenen Haushalt geboten, es wäre nicht das erste Mal dass ungerechtfertigte Behebungen von Familienangehörigen vorgenommen werden.
- Vorsicht auch bei Bezahlung via Kreditkarte im Internet!
- Vorsicht bei der Bezahlung via Kreditkarte in Restaurants! Lassen sie die Karte nicht aus den Augen, überlassen Sie sie vor allem niemals unbeaufsichtigt dem Personal!
- Achtung auch bei den Bankomat-Automaten! Wenn der Automat die Karte nicht wieder ausspuckt, so ist die Blockierung an Ort und Stelle zu veranlassen, sofern nicht Hilfe von einem Schalterbeamten kommt. Auf keinen Fall darf die Karte unbeaufsichtigt im Automaten zurückgelassen werden, es könnte sich bei diesem "technischen Problem" um den Trick organisierter Banden handeln.
- Generell ist es ratsamer, Behebungen nicht am Wochenende, sondern in Zeiten vorzunehmen, in welchem die Schalter operativ sind.
Vom Ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (MAP) mitfinanziertes Projekt
Infoblatt: FS23 - Stand 08-2008
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Presse, 25.10.2010: Neuauflage 2010 des Leitfadens für Verbr ...
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