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Geklonte Bankomat- und Kreditkarten – was tun?
Wie erfolgt das Klonen von Bankomat?
Die Betrüger manipulieren die Bankomat-Geräte mit eigenen Apparaten, die sie am Gerät anbringen und mit dem sie an die Daten des Magnetstreifen gelangen.
Mit einer versteckten Kamera lesen die Betrüger dann die Geheimnummer, die der Kunde eintippt.
In manchen Fällen, anstelle der Kamera, verlegen die Gauner eine andere manipulierte Tastatur auf jene des Bankomatgerätes. Auch so kann die Geheimnummer entziffert werden.
Mit den Daten des Magnetstreifens der Karte wird dann ein Duplikat der Karte angefretigt.
Das Klonen von Bankomat- oder Kreditkarten ist für die Betroffenen besonders hinterhältig, da er oder sie den betrügerischen Vorgang erst mit großer Verspätung entdeckt.
Unser Tip
- Schauen Sie sich sorgfältig um, bevor Sie eine Bankomatbehebung tätigen;
- Kontrollieren Sie, ob am btreffenden Bankomatschalter Anomalien (Tastatur. Kamera usw...) feststellbar sind;
- Achtung: die beliebtesten Karten für die Gauner sind jene, mit denen man auch im Ausland Behebungen tätigen kann (internationale Bankomatkarten). Die Mehrzahl der Karten, die derzeit im Umlauf sind, sind "international";
- Größerem Schaden vorbeugen kann man eigentlich nur, indem man seine Kontobewegungen möglichst oft kontrolliert.
Was tun im Fall einer Vervielfältigung der Bankomatkarte?
Wer tatsächlich feststellen muss, dass er oder sie Opfer eines Betrügers geworden ist, der die Bankomat- oder Kreditkarte geklont hat, muss sofort handeln. Das bedeutet in erster Linie die sofortige Blockierung der Karte und die Hinterlegung einer entsprechenden Anzeige. Die Anleitung dazu findet sich auf der Homepage der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale.it “Finanzdienstleistungen/Bankomat- und Kreditkarten: gestohlen, verloren, gefälscht - was tun?”.
Der SchadenersatzFür die Schadenersatzforderung nach einer illegalen Behebung durch unberechtigte Dritte aufgrund einer geklonten Karte ist das betroffenen Geldinstitut zuständig, da es das Geld der Kunden kostenpflichtig verwahrt.
Das Risiko liegt also bei der Bank, welche den Bankomatdienst oder den Kreditdienst anbietet und betreibt.
Soweit die Bank dieses Risiko über eine Versicherung abgedeckt hat, besteht für den geschädigten Kunden, die Kundin in der Regel kein Problem, den Schaden ersetzt zu bekommen.
Ist die Bank durch keine Versicherung gedeckt, dann könnte sie im ersten Moment den Schadenersatz ablehnen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt den geschädigten KonsumentInnen aber, auf ihr Recht zu pochen, notfalls auch mit Hilfe eines Anwaltes.
Voraussetzung für jede Schadenersatzforderung ist selbstverständlich der Beweis, dass der/die Geschädigte alle nötigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat. So darf die Karte nur vom Besitzer, von der Besitzerin oder einer ausdrücklich von ihm/ihr autorisierten Person benützt werden.
Zum Beweis der Unschuld kann der/die Geschädigte auch die Aushändigung der Filme aus der Überwachungskamera der eigenen Bank verlangen.
Höchtssumme für die Behebung mittels Bankomat:BankomatbenützerInnen sollten über die Höchstsummen der täglichen und monatlichen Behebungen oder Pos-Zahlungen Bescheid wissen.
Der Standard für die tägliche Höchstsumme liegt bei 250,00 Euro, während die monatliche Höchstsumme zwischen 1.000,00 Euro und 1.500,00 Euro liegt, je nach Gepflogenheit des Bankinstituts.
Manche Banken bieten die Möglichkeit, die Höchstsumme anzuheben, je nach Bedarf des Kunden und seiner/ihrer Kontodisponibilität.
Für Pos-Zahlungen liegen die Höchstsummen bei 1.500,00 Euro, auch diese Höchstsummen sind nach oben verhandelbar.
Insgesamt können Bankomatbehebungen und Pos-Zahlungen zwischen 2.500,00 Euro und 3.000,00 Euro im Monat getätigt werden.
Es gibt weiters auch noch eine Mischform zwischen Bankomat- und Kreditkarte. Bei diesen Produkten liegt die Höchstsumme deutlich höher. Entsprechend höher ist auch das Risiko bei Diebstahl, Missbrauch oder Verfvielfältigung der Karte.
Nicht alle Geldinstitute verfügen über ein System für die automatische Blockierung der Karte, wenn der Höchstbetrag überschritten wird.
Doch genau dieser Faktor ist enorm wichtig, um ungerechtfertigte Zugriffe auf das Konto zumindest in Grenzen zu halten oder Passivzinsen für die Kontoüberziehung zu verhindern.
Jenen BankkundInnen, deren Banken die automatische Blockierung des Kontos nicht vorsehen, ist anzuraten, möglichst wenig Geld auf dem entsprechenden Konto zu halten und regelmäßig die Bewegungen zu kontrollieren.
Unser Dienst
Die Verbraucherzentrale bietet Beratung in allen Geldfragen an, besonders auch in jenen Fällen, in denen es um Schadenersatzforderungen aufgrund geklonter Bankomat- und Kreditkarten geht.
Vom Ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (MAP) mitfinanziertes Projekt
Infoblatt FS 17 - Stand 08-2008
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Presse, 25.10.2010: Neuauflage 2010 des Leitfadens für Verbr ...
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