Der Telefonsozialtarif

Gewisse Haushaltskunden haben Anrecht auf den Telefon-Sozialtarif (die monatliche Abonnementgebühr wird auf die Hälfte reduziert). Anrecht hat man, wenn im Haushalt ein Empfänger einer zivilen Invalidenpension oder einer Sozialpension lebt, wenn eine Person über 75 Jahre oder ein arbeitsloses Familienoberhaupt vorhanden sind und der Indikator der Einkommens- und Vermögenlage (ISEE) den Wert von 6.713,96 Euro jährlich nicht überschreitet. Das Gesuch muss mit dem entsprechenden Vordruck (auch über www.187.it zu beziehen) per Einschreiben mit Rückantwort eingereicht werden. Beigelegt werden muss auch die ISEE-Erklärung, die bei den Steuerbeistandszentren (C.A.F.), den Gemeinden und beim INPS/NISF beantragt werden kann.
Haushalte mit einem taubstummen Mitglied haben die Möglichkeit vollständig von der monatlichen Abonnementgebühr befreit zu werden.

Die Berechnung des ISEE-Indikators (ISEE-Indicatore situazione economica equivalente) ist nicht ganz einfach. Zur Erhebung der Einkommenssituation des Haushaltes zählen alle Einkommen der letzten Steuererklärung, sowie die Finanzerträge im Ausmaß der durchschnittlichen Verzinsung der 10-jährigen Schatzscheine. Für Miete können bis zu 5.164,57 Euro abgezogen werden.
Die Berechnung des ISEE führen die Steuerbeistandszentren durch (siehe bei Gewerkschaften oder Berufsverbänden).

Stand
10/2014

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