Verkaufsveranstaltungen: Vorsicht ist angebracht!Die Masche ist bekannt: per Postwurf-Sendung oder auch per Post kommt eine Einladung zu einer Veranstaltung ins Haus, die auf den ersten Blick nicht als Verkaufsveranstaltung zu erkennen ist. Gelockt wird mit einer Einladung in ein ortsbekanntes Hotel oder mit Geschenken für Kinder, z.B. Mountain Bikes. So ganz nebenbei sollen dann auch irgendwelche Produkte vorgeführt werden, meistens Computer oder Nachschlagewerke. Aus der „Vorführung“ wird aber schnell ein Verkauf.Die laut bisheriger Erfahrung häufigsten Angebote betreffen:
Diese Verkaufsveranstaltungen finden, wie gesagt, gewöhnlich in Hotels statt. Bei den Verkaufsmethoden handelt es sich um Druckverkäufe. Das heißt, die persönliche Entscheidungsfreiheit wird durch psychologische Tricks eingeschränkt. Alle guten Vorsätze, nichts zu kaufen, helfen unter dem Druck der geschulten Verkäufer und der aufgeheizten Situation im vollen Saal oft nichts mehr. Und schon ist ein Kaufvertrag unterschrieben. Nach getätigtem Kauf wird meistens eine Anzahlung erbeten. Doch Achtung: Die zur Unterschrift vorgelegten Verträge enthalten zum Teil gesetzeswidrige Klauseln wie z.B. ein Rücktrittsgeld. Die Verbraucherzentrale erinnert in diesem Zusammenhang an das Rücktrittsrecht laut Art. 64 GvD 206/05 ("codice del consumo"), welches kosten- und bedingungslos innerhalb von 10 Werktagen geltend gemacht werden kann. Der Rücktritt ist schriftlich per Einschreibebrief mit Rückantwort zu erklären. Musterbriefe liegen in der Verbraucherzentrale auf. Zu ihrer eigenen Sicherheit schlägt die VZS den KonsumentInnen jedenfalls vor, nicht an derartigen Veranstaltungen teilzunehmen, zumal die angebotenen Produkte in Fachgeschäften zum gleichen Preis, ja oft sogar billiger und vor allem mit den entsprechenden Qualitätsgarantien zu finden sind. Infoblatt KC03 Stand: 09-2009 |
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