Unerwünschte Werbe-EmailsWas ist Spam?Wenn Sie regelmäßig im Internet surfen, haben Sie bestimmt schon mit Ihnen Bekanntschaft gemacht: Werbe-Emails von Firmen, die Ihnen völlig unbekannt sind, und die nicht anderes tun, als Ihre Mailbox zu überfluten.Solche Massen-Mails bezeichnet man als "Spam" (in Anlehnung an einen Monty-Python-Sketch, in welchem eine Horde Wikinger durch ihr "Spam"-Gebrüll jedes normale Gespräch verhindern – im übertragenen Sinn verhindert die Werbeflut die normale Kommunikation im Internet), und es existieren mehrere Sorten davon: reine Werbemails, Kettenbriefe und falsche Virenwarnungen, sog. Hoaxes (siehe Infoblatt Viruswarning!) sowie gemischte Varianten. Nach Schätzungen einer Studie im Auftrag der Europäischen Kommission zahlen Internetnutzer weltweit unbewusst jährlich 10 Mrd. Euro für Junk-Emails (junk, aus dem Englischen: Müll, eine andere Bezeichnung für Spam). Es ist also eindeutig, dass in dieser Sache Handlungsbedarf besteht. Was sagt das Gestz?In Europa befassen sich drei Richtlinien mit dieser Problematik: die Richtlinie 95/46 zum allgemeinen Datenschutz, die Richtlinie 97/66 zum Datenschutz in der Telekommunikation sowie die Richtlinie 97/6 zum Fernabsatz.Die ersten beiden Richtlinien legen fest, dass der Internetnutzer seine ausdrückliche Genehmigung erteilen muss, um Werbung zugesandt zu bekommen. In Italien wird dies über das Opt-In geregelt: der Verbraucher muss ausdrücklich um die Zusendung jeglicher Werbeinformation bitten (also ein eigenes Kästchen ankreuzen). Die letzte Richtlinie hingegen, die sich um den Fernabsatz kümmert – der ganze E-commerce fällt in diesen Bereich hinein – legt fest, dass der Gewerbetreibende, der die elektronische Post für Werbezwecke verwenden will, vorher die Erlaubnis des Verbrauchers einholen muss. Diese Richtlinie wurde in Italien mit dem Gesetzesdekret Nr. 185 vom 22. Mai 1999 umgesetzt; Zuwiderhandeln wird mit einer Strafe von 500 bis 5.000 € geahndet, die bei schweren oder mehrmaligen Verstößen verdoppelt werden kann. Bei italienischen Firmen ist für diese Verstöße dieser Art Postpolizei zuständig. Wenn Sie also diese Strafe über eine Firma verhängen lassen wollen, müssen Sie eine verwaltungsrechtliche Anzeige bei der Postpolizei erstatten (das ausgedruckte Email mitnehmen). Welche anderen Möglichkeiten gibt es?Diese Werbe-Emails verstoßen außerdem noch gegen die Netiquette, das ist eine Gesamtheit von Verhaltensnormen, die für alle Internet-Surfer zwingend ist. In dem Moment, wo Ihnen ein Provider Zugang zum Internet liefert, unterzeichnen Sie einen Vertrag (meistens sogar über das Internet): in diesem Vertrag ist ausdrücklich zu lesen, dass Sie sich verpflichten, die Netiquette zu respektieren.Dasselbe verlangen die Behörden, welche die Domains (www.namederfirma.xy ist ein Domain) vergeben. Für die italienischen www.nameder-firma.it-Domains ist die Naming Authority (www.nic.it) zuständig. Im Ansuchen für eine .it-Domain verpflichtet man sich, die Netiquette respektieren. Wer also eine Massen-Mail-Werbekampagne startet, verstößt gegen die Netiquette und verletzt den mit seinem Provider oder der Naming Authority unterzeichneten Vertrag. Der Provider bzw. die Authority kann ihm also seine Email-Adresse bzw. seinen registrierten Domain-Namen löschen. Was muss ich also tun?Als erstes müssen Sie überprüfen, woher die E-mail gekommen ist. Dazu nehmen Sie den Teil der Adresse hinter dem @, und hängen ein www davor: somit erhalten Sie eine Internetadresse. Indem Sie diese Seite besuchen, können Sie feststellen, um welche Art von Email-Adresse es sich handelt.
Falls Sie ein Werbe-Email außerhalb dieser Kategorien erhalten, oder sich nicht sicher sind, wo ein spezielles Email zuzuordnen ist, können Sie sich auf einer der folgenden Seiten informieren: http://spam.abuse.net/spam www.nic.it SoforthilfeEffiziente Sofortmaßnahmen sind hingegen die Aktivierung der Filterfunktionen auf Ihrem Email-Programm, sowie die Installation von speziellen Spam-Killer-Programmen, welche unerwünschte Werbung sofort herausfiltern und dorthin befördern, wo sie am besten aufgehoben ist: in den Papierkorb...Infoblatt: KC15 Stand: 10/07 |
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