Verträge mit Partnervermittlungsinstituten

Sind Sie auf der Suche nach ihrem “Märchenprinzen” oder Ihrer “Märchenprinzessin” und haben entschlossen, sich an ein Partner-vermittlungsinstitut zu wenden? Dann ist äußerste Vorsicht geboten! Obwohl der soziale Wert der Dienste von Partnervermittlungsinstituten nicht in Frage gestellt wird, muss darauf hingewiesen werden, dass deren Verträge meist zahlreiche Tücken beinhalten.

Die Partnervermittlungsinstitute bieten “keine Erfolgsgarantie”, d. h. es werden Ihnen lediglich Kontakte zu möglichen Partnern vermittelt, ob darunter auch der Mann bzw. die Frau Ihres Lebens ist, steht auf einem anderen Blatt geschrieben.

Der Inhalt der Verträge von Partnervermittlungsinstituten, die oft auch grenzüberschreitend tätig sind, wird nicht von Sondergesetzen geregelt. Die Bedingungen sind von Vertrag zu Vertrag verschieden und werden von den Partnervermittlungsinstituten selbst erarbeitet, d.h. auf die eigenen Ansprüche zugeschneidert.

Bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen, verlangen Sie einen Vordruck desselben und lesen Sie ihn zu Hause in Ruhe durch. Sollten Sie Zweifel oder Fragen haben, wenden Sie sich unverbindlich an uns.

Die Verträge mit Partnervermittlungsinstituten haben normalerweise eine Dauer von 1 bis 2 Jahren. Erscheint Ihnen jedoch diese Zeitspanne als zu lang und die damit verbundenen Kosten als zu hoch (sie liegen zwischen 516,46 € und 3.615,20 €), vereinbaren Sie mit dem Institut eine Probezeit (3 bis 6 Monate), während der Sie den Dienst gegen eine angemessene Bezahlung in Anspruch nehmen können. Daraufhin können Sie sich immer noch entschließen, einen längerfristigen Vertrag zu unterzeichnen. Diese Vorsichtsmaßnahme ist aus einem ganz besonderen Grunde angebracht: Wenn Sie den Vertrag nämlich erst einmal unterschrieben haben, gibt es nahezu keine Möglichkeit zurückzutreten, auch wenn Sie mit den Dienstleistungen des Institutes nicht zufrieden sind. Von sich aus schlägt Ihnen kaum ein Institut eine solche Probezeit vor.

Verlangen Sie bei der Unterzeichnung des Vertrages eine Kopie des Vertrages und eine Abschrift Ihrer eigenen Angaben über Ihren Wunschpartner. So können Sie sich stets vergewissern, ob die Ihnen unterbreiteten Partnervorschläge mit Ihren vertraglich vereinbarten Wünschen übereinstimmen.

Meist verlangt das Institut bereits bei der Unterzeichnung des Vertrages eine Anzahlung, obwohl bis zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Dienstleistung zu Ihren Gunsten erbracht wurde.Bezahlen Sie auf keinen Fall sofort die gesamte Summe,und vermeiden Sie es, mit Wechseln zu bezahlen.

Vermeiden Sie Ratenzahlungen, die Zinssätze sind meist viel zu hoch! Falls Sie jedoch keine andere Möglichkeit haben, vergewissern Sie sich, dass im Vertrag die genaue Anzahl der Raten, der genaue Betrag der Raten sowie der Jahreseffektivzinssatz (T.A.E.G. tasso annuo effettivo globale) angegeben sind. Unterzeichnen Sie keinesfalls mit dem Vertrag gekoppelte Finanzierungsverträge von Finanzierungsgesellschaften.

Achten Sie darauf, dass der Vertrag ein Rücktrittsrecht bzw. eine Bedenkzeit vorsieht. Normalerweise beträgt diese 7 Tage, eine zwar sehr kurze Zeit, aber ausreichend, um Ihnen eventuell die Möglichkeit zu geben, kosten- und bedingungslos vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht ist für Verträge vorgesehen, die außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen werden, d.h. bei Haustürverkäufen.

Sollte ein solches Recht nicht vorgesehen sein, beharren Sie darauf, auch wenn der Vertrag im Sitz des Institutes unterzeichnet wird!

Sollten Sie sich schließlich entschließen, von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen, so tun Sie dies schriftlich. Schicken Sie einen Einschreibebrief mit Rückantwort und behalten Sie eine Abschrift des Briefes.

Sollten Sie mit den Dienstleistungen des Institutes nicht zufrieden sein, wenden Sie sich an uns. Wir werden versuchen, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und sind gerne bereit, (vorher) den Ihnen unterbreiteten Vertrag zu überprüfen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum.


Infoblatt: KC17
Stand:09/2009