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SpendenWie die Spreu vom Weizen trennenEs gibt immer wieder “schwarze Schafe” auf dem Markt der “guten Aktionen”, die engagierte Spender verunsichern. Wenn Sie folgende Tipps berücksichtigen, dann kommt Ihre Spende sicher in die richtigen Hände:
- Spenden sind freiwillig und ohne Gegenleistung. Wird durch mitleids- und gefühlsbetonte Werbung Druck auf den Spender ausgeübt, ist Vorsicht geboten. Auch soll der Spender nicht genötigt oder gar gezwungen werden.
- Nicht Mitleid, Angst und Abscheu sollten eine Spende auslösen, sondern Mitverantvortung, Solidarität oder Nächstenliebe.
- Für Werbung und Verwaltung von Spenden fallen unvermeidbare Kosten an. Sie sollten eine Höhe von maximal 35% nicht übersteigen (0-10% niedrig, 10-20% angemessen, 20-35% vertretbar).
- Als Spender sollten Sie vermeiden, Ihr Geld breit zu streuen, denn geben Sie vielen Organisationen kleine Summen, verursacht das mehr Verwaltungsaufwand, als wenn Sie nur wenigen Organisationen größere Summen spenden. Außerdem behalten Sie bei der Beschränkung auf wenige Empfänger einen besseren Überblick.
- Das Werbe- und Informationsmaterial der Spendenorganisationen sollte Klarheit über die Ziele der Organisation und die Verteilung der Spenden geben. Organisationen, die darüber nur unklar Auskunft geben oder Informationen verweigern, sind abzulehnen.
- Schauspieler, Politiker und andere Prominente setzen sich gelegentlich als Fürsprecher für einzelne Organisationen ein. Das zusätzliche Vertrauen, das sie vermitteln sollen, kann jedoch eine ausführliche, sachliche Information nicht ersetzen.
- Sollten Sie Spendenbriefe bekommen, ohne dass Sie mit dem Verein, der Sie anschreibt, bisher Kontakt hatten: Vorsicht und Zurückhaltung sind geboten. Fragen Sie zurück, woher die Organisation Ihre Anschrift hat, und bestehen Sie darauf, dass Ihre Adresse gelöscht wird, falls Sie mit dieser Art der Spendenwerbung nichts zu tun haben wollen.
Bei Spenden an der Haustür oder an öffentlichen Orten sollten außerdem folgende Punkte beachtet werden:
- Sogenannte Drücker nutzen den Überraschungseffekt. Unterschreiben oder spenden Sie nicht sofort, vor allem wenn Druck auf Sie ausgeübt wird. Vorsicht auch bei vorgeblichem Zeitdruck des Sammlers.
- Bei den Werbern handelt es sich oft um Profis, die erfolgsabhängig entlohnt werden. Nur die wenigsten Organisationen, die mit professionellem Personal arbeiten, weisen darauf hin.
Allgemein sollte man im Zweifelsfalle Einzahlungen zugunsten von Organisationen gegenüber Barspenden den Vorzug einzuräumen. Dadurch haben Sie, sofern die beschenkte Organisation die Voraussetzungen erfüllt, auch eine Spendenquittung für die Abschreibung bei der Einkommenssteuererklärung zur Hand.
Das Gütesiegel „Sicher Spenden“Eine weitere nützliche Orientierungshilfe bietet das Gütesiegel „Sicher Spenden“, welches der Dachverband der Sozialverbände in Bozen an zertifizierte Organisationen verleiht. Genauere Informationen finden Sie auf www.spenden.bz.it oder beim Dachverband der Sozialverbände, Streitergasse 4, Bozen, Tel. 0471-324667.
Spenden und SteuernDabei muss man unterscheiden zwischen Spenden, die anlässlich der Jahressteuererklärung
a) von der Steuergrundlage – also dem besteuerbaren Einkommen - (oneri deducibili) und
b) von der Steuer (oneri detraibili) abgesetzt werden können
Vom besteuerbaren Einkommen abgesetzt (oneri deducibili) werden können:- Spenden an Non-Profit-Organisationen (Onlus, Organisationen zur Förderung des Gemeinswesens die in den Registern eingetragen sind und anerkannte Stiftungen und Vereine, die den Schutz, die Förderung und Erhaltung des Kunst-, Geschichts- und Landschaftsvermögens zum Ziel haben) im Ausmaß von 10% des Gesamteinkommens und max. 70.000 €. Vorsicht: nur alternativ zur Absetzung von der Steuer (19%)!
- Spenden an NGOs für Entwicklungsländer (Liste siehe www.esteri.it), im Ausmaß von 2% bzw. 10% des Gesamteinkommens und max. 70.000 €. Vorsicht: nur alternativ zur Absetzung von der Steuer (19%)!
- Spenden an religiöse Einrichtungen und Gemeinschaften (bis 1.032,91 €);
- Spenden an Universitäten und Forschungseinrichtungen (Art. 59 Gesetz 388/2000) sowie Nationalparks.
Von der Steuer (oneri detraibili) abgesetzt werden können 19% der Spenden zugunsten von:
- gemeinnützigen Vereinen (ONLUS); diese müssen bis auf wenige Ausnahmen im sog. Spendenregister (anagrafe regionale) eingetragen sein. Die Spende darf maximal 2.065,83 € betragen und muss mittels Bank, Post, Bancomat, Kreditkarte, Bankscheck oder Zirkularscheck erfolgen;
- Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens (maximal 2.065,83 €), welche in den jeweiligen lokalen oder nationalen Registern eingetragen sind;
- politischen Parteien und Bewegungen (im Ausmaß von 51,65 bis 103.291,38 € mittels Bank- oder Postüberweisung);
- „Biennale di Venezia“ (bis 30% des Einkommens);
- öffentlichen Institutionen oder Vereinen, welche rechtlich anerkannt sind und ohne Gewinnabsicht in den Bereichen Forschung und Dokumentation von erheblichem kulturellem und künstlerischem Wert tätig sind;
- humanitären, religiösen oder laizistischen Initiativen (maximal 2.065,38 €), welche von Stiftungen, Vereinen, Komitees oder Institutionen in Nicht-OECD-Ländern getragen werden (lt. DPCM 20.06.2000);
- Gesellschaften gegenseitiger Hilfeleistungen im Sinne von Art. 1 des G. Nr. 3818 vom 15. April 1886 (19% der Mitgliedsbeiträge maximal 1.291 €);
- öffentlichen Institutionen oder Vereinen, welche rechtlich anerkannt sind und ohne Gewinnabsicht ausschließlich im Bereich Showbusiness tätig sind (max. 2% des Gesamteinkommens);
- Amateursportvereinen (bis maximal 1.500 €);
- durch Naturkatastrophen geschädigte Völker über geeignete Trägerorganisationen (maximal 2.065,38 €);
- Krankenhaus Galliera in Genua (max. 30% der Bruttosteuer) aufgrund der Tätigkeiten als nationales Register der Knochenmarkspender.
Der gesamte Abzug für Spenden darf den Betrag von € 2.065,38 € nicht übersteigen.
Infoblatt KC09
Stand: 09/2009
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