ONLINE-STEUERERKLÄRUNG ZUM NULLTARIF LEICHT GEMACHTIm Frühjahr klopft der Fiskus an die Tür und erinnert uns daran, dass die Zeit der jährlichen Steuererklärung gekommen ist. Unterstützung beim Ausfüllen kann man sich auch zum Nulltarif im Internet holen und auf diese Weise alles selbst machen.Innerhalb 15. Juni ist es soweit, die Steuererklärung ist fällig. Auskünfte bzw. Antworten auf eventuelle Fragen in puncto Termine, Ausfüllen, Unterlagen usw. sind auf der Internetseite der Agentur für Einnahmen www.agenziaentrate.gov.it ersichtlich oder erhält man zum Ortstarif über den telefonischen Beratungsservice unter der Nummer 848.800.444 (mit Operator) oder 848.800.333 (automatisierter Dienst). Einen begleitenden Steuerbeistand oder die direkte Abfassung und telematische Übermittlung der Steuererklärung erhält man gegen Entgelt bei den lokalen Ämtern der Agentur für Einnahmen (Termine können unter der Nummer 199.126.003 vereinbart werden) oder bei den Steuerbeistandszentren (Caf). Dank dem kostenlosen Online-Dienst auf der Seite www.taxonline.it, haben Interessierte die Möglichkeit, dieserer lästigen Pflicht selbst nachzukommen. Durch Herunterladen und Nutzung des vorgesehenen Programms - kostenlos und mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung - kann die eigene Steuererklärung ausgedruckt bzw. ausgefüllt und dann mit den erforderlichen Unterlagen bei jeder Filiale der Agentur für Einnahmen bzw. den sog. CAF abgegeben werden, welche den ausgefüllten Bogen dem Fiskus telematisch weiterleiten; wer internettauglich ist, kann auch hier Zeit sparen und die telematische Übermittlung selbst vornehmen, nachdem man den nötigen PIN, d.h. das Passwort, beantragt hat (siehe hier). Eine Kopie der übermittelten Erklärung auf Papier muss aufbewahrt werden; die Übermittlung wird durch eine von der Behörde per Internet zugeschickten Bestätigung bescheinigt. Eventuelle Fehler oder Lücken können durch eine weitere Erklärung korrigiert oder ergänzt werden. Nachdem die Erklärung ab jenem Zeitpunkt als gültig eingereicht gilt, an dem sie vom Steueramt angenommen wurde, ist es in Anbetracht der wenigen Tage, die noch zur Verfügung stehen, ratsam, die erforderlichen Unterlagen mit dem nötigen Vorsprung zusammen zu suchen und sich vor dem Paukenschlag am 15. Juni zu aktivieren. NEU!Die SteuerzahlerInnen können neben den 8 Promille für wohltätige Zwecke auch 5 Promille der Einkommenssteuer für Organisationen für die Förderung des Sozialwesens bestimmen, wozu auch die Verbraucherzentrale zählt. Dieser Betrag wird vom ohnehin geschuldeten Steuerbetrag abgeführt und erzeugt keine Mehrkosten. Es reicht die Unterschrift auf dem entsprechenden Feld im Steuervordruck CUD, 730 oder UNICO sowie die Angabe der Steuernummer der Verbraucherzentrale: 94047520211 Mit dieser finanziellen Unterstützung kann die Verbraucherzentrale Südtirol KonsumentInnenrechte stärker und gezielter auf allen Ebenen verteidigen! |
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