Schlichtung mit UnipolEinvernehmliche, schnelle Lösungen erreichen, ohne den Gang vor einen Richter antreten zu müssen.Die Verbraucherverbände des nationalen Verbraucherbeirats CNCU haben ein Zusammenarbeitsabkommen mit der Versicherungsgruppe Unipol unterzeichnet. Dadurch sollen im Fall von Streitigkeiten bei der Abwicklung von KFZ-Haftpflichtschäden verstärkt Schlichtungsverfahren zum Einsatz kommen. Die Unipol Versicherungsgruppe umfasst die Versicherungen Aurora, Unipol, Linear und Navale.Anwendungsbereich der Schlichtung
Ein besonderer Teil des Abkommens, der eigens für die Verbraucherzentrale Südtirol eingefügt wurde, ermöglicht es, dass bei Streitfragen von deutschsprachigen KonsumentInnen ein deutschsprachiger Vertreter der Versicherungsgesellschaft beteiligt ist und das Verfahren somit in deutscher Sprache durchgeführt werden kann. Der Zugang zum Schlichtungsverfahren ist sehr einfach. Die KonsumentInnen können den entsprechenden Antrag an die Verbraucherzentrale stellen. Nach Eingang des Antrages wird der Schlichtungsausschuss – bestehend aus einem Konsumentenvertreter und einem Vertreter der Versicherungsgesellschaft - zusammentreten und binnen 20 Tagen nach Erhalt des Antrages eine Entscheidung fällen. Download des Schlichtungsantrages Bozen, 03.11.2008
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