Schlichtung mit den TextilhandwerkernDie Tätigkeit der Schlichtungskommission “Verbraucherfreundliche Textilreinigung”, im Rahmen eines Abkommens zwischen der Verbraucherzentrale und den Südtiroler Handwerkervereinigungen für eine außergerichtliche Lösung der Streitfälle zwischen Konsumenten und Textilreinigern läuft auf vollen Touren. Gelegentlich kann es passieren, dass der Reinigungsprozess nicht wie gewünscht verläuft, oder dass der eine oder andere Schaden auftritt. Wer haftet in diesem Falle? Der bisherigen Erfahrung zufolge liegt nur in den seltensten Fällen die Verantwortung bei der Textilreinigung. Produktion und HandelBereits beim Kauf von Textilien gilt es einige Dinge zu berücksichtigen:
In der ReinigungZusammenhängende Kleidungsstücke (z.B. Jacke mit Kapuze, Rock mit Jacke usw.) sollten immer zusammen zur Reinigung gebracht werden, damit Probleme mit Farbveränderungen von vorne herein vermieden werden können.Auch sind eventuelle Flecken oder Sonderwünsche sofort mit der Textilreinigung abzuklären, um ein bestmögliches Ergebnis zu gewährleisten. Die Handwerksbetriebe, welche dem Abkommen "Verbraucherfreundliche Textilreinigung" beigetreten sind, gewährleisten eine schnelle und zufriedenstellende Lösung für jeden Streitfall. Man erkennt sie am Aufkleber auf dem Schaufenster. Was tun?Auch bei Beschädigung oder gar Verlust des Kleidungsstückes sollte man versuchen, Ruhe zu bewahren. Das beschädigte Stück muss zum Prüflabor geschickt werden, von wo aus nach einigen Wochen eine schriftliche Erklärung kommen wird. Anhand dieser Erklärung kann die Verantwortung bezüglich eventueller Schadenersatzansprüche geklärt werden. Die Adresse des Prüflabors kann beim Reiniger oder bei der VZS eingeholt werden. Auch kann der Reiniger direkt das Stück zur Prüfung schicken.Bei Verlust dagegen regeln die Handwerker sofort den Schadensersatz mittels einer Zeitwerttabelle. Was kostet mich das?Die Analyse eines Kleidungsstücks wird für 26 Euro durchgeführt, bei Lederprodukten werden 52 Euro erhoben. Der Betrag wird einfach vom Briefträger als Nachnahmegebühr kassiert. Wenn die Verantwortung beim Reiniger liegt, werden diese Kosten zurückerstattet, zuzüglich des zustehenden Schadensersatzes.
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