Negativliste - Schwarze ListeDie Negativliste der Verbraucherzentrale Südtirol führt ab 01.10.2009 jene in Südtirol tätigen Unternehmen und öffentliche Dienstleister an, die sich unfair im Sinne der festgelegten Kriterien verhalten (haben). Dadurch sollen sich die KonsumentInnen besser schützen können.
Name des Unternehmens /
öffentlichen Dienstleisters |
Unfaire Handelspraktik festgestellt von / am
Verweigerung Schlichtungsverfahren am
Verletzung Privacy festgestellt von / am
Gerichtsurteil ergangen aufgrund / durch / am |
| Bluvacanze |
Unfaire Handelspraktik festgestellt
von: Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt
am: 26.05.2010
aufgrund: Verkürzung Urlaubszeit wegen Änderung Flugzeiten
(Details siehe: Website AGCM, S. 54)
Strafe: 315.000 Euro |
| Etschwerke AG |
Verstoß gegen den Datenschutzkodex festgestellt
von: Aufsichtsbehörde Privacy
am: 08.01.2010
aufgrund: nicht mitgeteilter Daten - Verfahren eingestellt
(Details siehe Homepage Privacy-Behörde
Strafe: 400 Euro |
| Fastweb SpA |
Unfaire Handelspraktik festgestellt
von: Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt
am: 12.11.2009
aufgrund: Irreführender Information der VerbraucherInnen
(Details siehe: Website AGCM, S. 52)
Strafe: 60.000 Euro |
| Going Srl |
Unfaire Handelspraktik festgestellt
von: Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt
am: 26.05.2010
aufgrund: Verkürzung Urlaubszeit wegen Anderüng Flugzeiten
(Details siehe: Website AGCM, S. 54)
Strafe: 70.000 Euro |
| Posteitaliane |
Verweigerung Schlichtungsverfahren zu Streitfall BancoPosta am 24.06.2010 |
Sorgenia S.p.A.
(Produzent und
Verkäufer von Strom und Gas) |
Unfaire Handelspraktik festgestellt
von: Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt
am: 07.10.2009
aufgrund: nicht verlangter Aktivierungen von Strom- und Gaslieferverträgen
(Details siehe: Website AGCM)
Strafe: 200.000 Euro + 150.000 Euro |
Südtiroler
Volksbank |
Verweigerung Schlichtungsverfahren am 19.04.2010 |
| Tele2 (Opitel SpA) |
Unfaire Handelspraktik festgestellt
von: Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt
am: 15.10.2009
aufgrund: Irreführender und lückenhafter Information der VerbraucherInnen
(Details siehe: Website AGCM, S. 78)
Strafe: 120.000 Euro |
| Tiscali SpA |
Unfaire Handelspraktik festgestellt
von: Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt
am: 15.10.2009
aufgrund: Irreführender Information der VerbraucherInnen
(Details siehe: Website AGCM, S. 107)
Strafe: 50.000 Euro |
Wind Telecomunicazioni
SpA (Infostrada) |
Unfaire Handelspraktik festgestellt
von: Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt
am: 15.10.2009
aufgrund: Irreführender Information der VerbraucherInnen und unkorrekter Verrechnungsmodalitäten
(Details siehe: Website AGCM, S. 92)
Strafe: 90.000 Euro |
Zahnärztekammer
der Provinz Bozen |
Verfügung der
Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt
am 02.11.2009
aufgrund: Verhaltensweisen welche die Konkurrenz einschränken
(Details siehe: Website AGCM)
Strafe: 5.000 Euro |
aktualisiert am: 12.05.2010
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