Wohnungen: Erwerbsmöglichkeiten und Steuern
1. Kauf
Zu Lasten des Käufers bei Erstwohnungen ab 01.01.2014
Steuern |
von Privaten oder Agentur |
von Unternehmen |
MwSt. |
- |
4% |
Registergebühr |
2% |
200 Euro |
Hypothekargebühr |
50 Euro |
200 Euro |
Katastergebühr |
50 Euro |
200 Euro |
Zu Lasten des Käufers bei anderen Wohnungen
Steuern |
von Privaten oder Agentur |
von Unternehmen |
MwSt. |
- |
10% |
Registergebühr |
9% |
200 Euro |
Hypothekargebühr |
50 Euro |
200 Euro |
Katastergebühr |
50 Euro |
200 Euro |
Steuern: Bei Verkauf unter Privaten, kann die Steuergrundlage aufgrund des "prezzo valore" bzw. des "Katasterwertes" (Katasterertrag) berechnet werden, aufgerundet um 5% und multipiliziert mit dem Faktor "110" im Falle einer Erstwohnung und "120" im Falle einer Zweitwohnung.
2. Schenkung
Übersicht der Steuersätze bei Schenkungen ( PDF-Dokument)
3. Erbschaft
Übersicht der Steuersätze bei Erbschaften (PDF-Dokument)
4. Fruchtgenuss
Siehe auch das Infoblatt der
Verkauf des nackten Eigentums
Mit Kaufvertrag:
- die entsprechenden Steuern werden auf dem Fruchtgenußwert berechnet
- Förderung für Erstwohnung
5. Immobilientausch
Die Steuer wird auf die zwei Immobilien berechnet, bezahlt wird nur die höhere Steuer, allerdings braucht es zwei Meldungen (beim Registeramt), eine für jede Immobilie. Es gelten die Vergünstigungen für die Erstwohnung. Die Steuer wird im Verhältnis zum jeweiligen Wert und zu den Vergünstigungen aufgeteilt.
Siehe auch:
Steuervergünstigungen für Erstwohnungen
Siehe auch den Steuerleitfaden der Agentur der Einnahmen rund um Immobilien "
Il fisco sulla casa".
Infoblatt: WA13
Stand: 11-2014